Was ist ein Entlastungspaket?

4 Antworten

Drittes Entlastungspaket Die Maßnahmen im Überblick

Stand: 06.09.2022 18:56 Uhr

Strompreisbremse, Einmalzahlungen, Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger und neues Bürgergeld: Die Koalition hat in einem dritten Paket weitere Entlastungen beschlossen. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick.

Strompreisbremse: Die Ampel-Koalition will eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch einführen.

Einmalzahlungen für Rentnerinnen und Rentner: Sie sollen zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten.

Erhöhung des Kindergelds: Das Kindergeld wird zum 1. Januar für das erste, zweite und dritte Kind um 18 Euro angehoben. Es liegt dann bei 237 Euro im Monat. Zunächst war die Erhöhung nur für die ersten beiden Kinder geplant gewesen. Die Ampel-Regierung besserte in diesem Punkt aber nach.

Erhöhung des Kinderzuschlags: Der Kinderzuschlag wird zum 1. Januar 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro im Monat angehoben.

Entlastung von Studenten und Fachschülern: Sie erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

Homeoffice: Die aus der Corona-Pandemie stammende Homeoffice-Pauschale wird entfristet. Pro Homeoffice-Tag ist ein Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer von fünf Euro, maximal 600 Euro jährlich, möglich.

Entlastung bei Sozialversicherungsbeiträgen: Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird zum 1. Januar 2023 auf monatlich 2000 Euro angehoben. Bereits gesetzlich geregelt ist, dass diese Grenze zum 1. Oktober 2022 von 1300 auf 1600 Euro ansteigt.

Kalte Progression: Die inflationsgetriebene kalte Progression bei der Steuer soll durch eine Änderung des Tarifverlaufs abgebaut werden. Wenn im Herbst Progressionsbericht und Existenzminimumbericht vorliegen, sollen die Werte angepasst werden.

Umsatzsteuer auf Gas: Als Ausgleich für die Gasumlage wird die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt.

Steuerliche Entlastung bei Rentenbeiträgen: Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge ab dem kommenden Jahr als Sonderausgaben voll absetzen können - zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Künftig werden Renten damit erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.

Einführung Bürgergeld: Die Empfängerinnen und Empfänger des neuen Bürgergelds sollen ab dem Jahreswechsel rund 500 Euro im Monat bekommen. Der Betrag soll damit deutlich über dem aktuellen Hartz-IV-Regelsatz von 449 Euro für Alleinstehende ohne Kinder liegen; die Ampel will Hartz IV vom 1. Januar 2023 an durch das neue Bürgergeld ablösen.

Nahverkehrsticket: Die Koalition will eine Nachfolgeregelung für das 9-Euro-Ticket erreichen. Ziel sei ein Ticket im Rahmen von etwa 49 bis 69 Euro pro Monat. "Die Bundesregierung ist bereit, den Ländern für ein bundesweites Nahverkehrsticket jährlich 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen, wenn die Länder mindestens den gleichen Betrag zur Verfügung stellen", teilte die Ampel-Koalition mit.

Entlastung beim CO2-Preis: Die bisher zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Damit verschieben sich auch die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr.

Kurzarbeitergeld: Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert.

Umsatzsteuer in der Gastronomie: Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent wird verlängert.

Homeoffice: Die aus der Corona-Pandemie stammende Homeoffice-Pauschale wird entfristet. Pro Homeoffice-Tag ist ein Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer von fünf Euro, maximal 600 Euro jährlich, möglich.

Entlastung bei Sozialversicherungsbeiträgen: Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird zum 1. Januar 2023 auf monatlich 2000 Euro angehoben. Bereits gesetzlich geregelt ist, dass diese Grenze zum 1. Oktober 2022 von 1300 auf 1600 Euro ansteigt.

Kalte Progression: Die inflationsgetriebene kalte Progression bei der Steuer soll durch eine Änderung des Tarifverlaufs abgebaut werden. Wenn im Herbst Progressionsbericht und Existenzminimumbericht vorliegen, sollen die Werte angepasst werden.

Wohngeldreform: Der Kreis der Wohngeldberechtigten wird auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert. Das Wohngeld soll zudem eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten. Als kurzfristige Maßnahme für die Heizperiode wird zudem von September bis Dezember 2022 einmalig ein weiterer Heizkostenzuschuss an Bezieherinnen und Bezieher gezahlt: 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt, 540 Euro für zwei Personen; für jede weitere Person gibt es zusätzliche 100 Euro.

Umsatzsteuer auf Gas: Als Ausgleich für die Gasumlage wird die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt.

Steuerliche Entlastung bei Rentenbeiträgen: Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge ab dem kommenden Jahr als Sonderausgaben voll absetzen können - zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Künftig werden Renten damit erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.

Einführung Bürgergeld: Die Empfängerinnen und Empfänger des neuen Bürgergelds sollen ab dem Jahreswechsel rund 500 Euro im Monat bekommen. Der Betrag soll damit deutlich über dem aktuellen Hartz-IV-Regelsatz von 449 Euro für Alleinstehende ohne Kinder liegen; die Ampel will Hartz IV vom 1. Januar 2023 an durch das neue Bürgergeld ablösen.

Nahverkehrsticket: Die Koalition will eine Nachfolgeregelung für das 9-Euro-Ticket erreichen. Ziel sei ein Ticket im Rahmen von etwa 49 bis 69 Euro pro Monat. "Die Bundesregierung ist bereit, den Ländern für ein bundesweites Nahverkehrsticket jährlich 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen, wenn die Länder mindestens den gleichen Betrag zur Verfügung stellen", teilte die Ampel-Koalition mit.

Entlastung beim CO2-Preis: Die bisher zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Damit verschieben sich auch die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr.

Kurzarbeitergeld: Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert.

Umsatzsteuer in der Gastronomie: Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent wird verlängert.

Weitere Maßnahmen:

Die Bundesregierung kündigte an, die international vereinbarte Mindestbesteuerung für internationale Unternehmen jetzt national umzusetzen. Dadurch sollen Milliardeneinnahmen generiert werden. Zudem will sie sich auf europäischer Ebene für weitere Preisdämpfungen auf den Energiemärkten einsetzen.

Darüber hinaus will die Ampel-Koalition ein Programm für energieintensive Unternehmen auflegen, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können. Außerdem sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden.

Die Bundesregierung kündigte an, die international vereinbarte Mindestbesteuerung für internationale Unternehmen jetzt national umzusetzen. Dadurch sollen Milliardeneinnahmen generiert werden. Zudem will sie sich auf europäischer Ebene für weitere Preisdämpfungen auf den Energiemärkten einsetzen.

Darüber hinaus will die Ampel-Koalition ein Programm für energieintensive Unternehmen auflegen, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können. Außerdem sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden.

https://www.tagesschau.de/inland/entlastungspaket-massnahmen-101.html

Pläne der Bundesregierung

Wie die Entlastung bei Ihnen ankommt

Eine Kolumne von Hermann-Josef Tenhagen

65 Milliarden Euro will die Ampel für das dritte Entlastungspaket ausgeben – vom höheren Bürgergeld bis zu den Steuern. Was davon für Sie infrage kommt und auf welchem Weg: der Überblick.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/entlastungspaket-wie-die-entlastung-bei-ihnen-ankommt-kolumne-a-19382174-65fa-41e0-99dd-9066f3149f5a

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das bedeutet, dass die Regierung uns Steuergeld abnimmt und weiteres Geld auf Pump beschafft, um einigen von uns Geld zu schenken.

Das sind Notpflästerchen, die niemals die mangelnden Energiequellen ersetzen können. Die Regierung müsste die KKWs voll weiterlaufen lassen, neue Brennstäbe beschaffen und das Startsignal geben, das norddeutsche Schiefergas zu heben. Dann bräuchte es diese "Almosen" nicht.

Kometenstaub  10.09.2022, 20:31

Norddeutsches Schiefergas hört sich richtig romantisch an. Keine Ahnung, warum das dort keiner möchte.

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BenniXYZ  10.09.2022, 21:40

Die verbliebenen 3 AKW wurden bekanntlich 13 Jahre lang nicht generalgewartet. Der TÜV erfolgt alle 10 Jahre durch Sachverständige, die in jedes Eckchen schauen. Wenn sie nichts zu bemängeln haben, dauert diese Prüfung etwa 9 Monate. Weil alle wußten, daß es zu Ende geht, wurde diese Prüfung nicht mehr durchgeführt und wäre jetzt 3 Jahre überfällig. Ein AKW ohne TÜV einfach weiter laufen lassen? Für z.B. 6 Monate? Wer soll das Risiko tragen??

Nächster Punkt sind die Brennstäbe. Hätte man die im Juli 22 bestellt, dann wären sie vielleicht im April 2023 geliefert worden. Da ist der Winter wohl vorbei. Und wer bestellt Brennstäbe für wenige Monate? Das wäre rausgeschmissenes Geld. Oder ein Einstieg in den Ausstieg durch die Hintertür.

Span und Merz traue ich schon zu, daß sie so etwas wissen. Die sind halt in der Opossition und posen gerne.

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Der Name sagt es doch schon, die Bürger sollen entlastet werden von den Folgen der Politik, welche die Preise, bei Oel angefangen, wie eine Kettenreaktion sich erhöhten und die Verbraucher kalt erwischte. Allerdings ist diese Umverteilung problematisch, den Gewinnern diese Malaise etwas wegzunehmen, um den Bürger zur Seite zu stehen damit. Auch Steuergelder können nur vorübergehend helfen, denn sie sind endlich und dann?

Was genau verstehst du davon nicht? Es sind verschiedene Maßnahmen um den Bürger angesichts der Inflation und der Gasumlage finanziell zu entlasten. Die summer der maßnahmen werden als Paket bezeichnet.

LG.