Was ist ein Einseitiges Rechtsgeschäft?
In Google wird das so kompliziert erklärt.
Kann mir jm das erklären und ein bsp. Geben
4 Antworten
Das sind Rechtsgeschäfte, die nur einer Willenserklärung bedürfen. Eine Kündigung z.B. Die wird ausgesprochen (dafür sind aber meist Formen einzuhalten) und sind wirksam, ohne dass der Vertragspartner einverstanden sein muß.
Ein Vertrag dagegen ist nur wirksam, wenn alle Vertragspartner einverstanden sind, wenn also eine beid- oder mehrseitige Willenserklärung vorliegt.
Was gibt es denn daran nicht zu verstehen?
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgeschäft#Einseitiges_Rechtsgeschäft
Z.B. ein Testament. Du erklärst deinen Willen dass nach deinem Tod deine Frau nur den Pflichtanteil bekommen soll und deine Kinder den Rest. Dazu ist es nicht nötig, dass deine Frau und deine Kinder einwilligen.
Oder du gibst ein sogenanntes bindendes Versprechen ab. Z.B. Wer mir meinen entflogenen Papagei (Gelbstirnamazone, hört auf den Namen Jockel) zurück bringt, erhält von mir 500€ bar auf die Hand. Das ist eine rechtsgültige Erklärung. Es bedarf dazu nicht die Einwilligung des späteren Finders.
Eine Schenkung ist z.B. grundsätzlich ein einseitiges Rechtsgeschäft, denn nur der Schenker hat sich zu etwas verpflichtet, der Beschenkte nicht.
Das ist jedenfalls der Grundsatz.
Ein Kaufvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, da verpflichten sich sowohl Verkäufer als auch Käufer zu einem Rechtsgeschäft.
Hast du deinen Link auch gelesen? Der bestätigt nämlich meine Aussage.
Es handelt sich dabei um ein unentgeltliches Rechtsgeschäft, bei dem die Vertragsparteien darüber einig sind, dass eine Partei der anderen etwas aus ihrem Vermögenunentgeltlich zuwendet. Es handelt sich somit um einen einseitig verpflichtenden Vertrag(sog. Schenkungsvertrag), da nur der Schenker eine Leistung erbringen muss.
Die „Vertragsparteien“ müssen sich also „einig“ sein. Es handelt sich um einen zweiseitigen Vertrag. Davon abzugrenzen ist die Frage, wer aus dem Vertrag verpflichtet ist (hier: Schenker einseitig).
Ist eine Kündigung auch einseitiger Rechtsgeschäft ?
Wenn dir deine Eltern per Testament ein Haus vermachen, handelt es sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft.
Ein Schenkungsvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Das sagt schon das Wort "Vertrag". Davon abzugrenzen ist, wer durch den Vertrag eine Verpflichtung hat.