Was ist das Unterschied zwischen "Rechtfertigung" und "Entschuldigung"?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

"Unzutreffend ist ebenfalls der Gedanke, der Rechtmäßigkeitsbegriff werde im Strafrecht in der Weise reduziert, daß die dort geregelten Rechtfertigungsgründe allein auf die Strafrechtsfolgen hin orientiert seien und deshalb nur die Bedeutung hätten, bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen eine Straftat zu verneinen.(<-- keine Straftat vorliegt '' übersetzt)"

Ist zb von Notwehr die Rede- man kann demnach eine Gegenwehr erklären- ge.recht.fertigt, wird dies nicht geahndet. Ergo ist es zulässig.

Eine 'Entschuldigung' hat im Strafrecht keine Blange im Bezug der Strafe.

Im Zivilrecht hingegen vom Anderen meist Kläger abhängig.

AuroraAlpha  19.10.2018, 11:30
Eine 'Entschuldigung' hat im  Strafrecht keine Blange im Bezug der Strafe.

D.h. obwohl der Täter entschuldigt gehandelt hat, ist er strafbar?

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KittyCat2909  19.10.2018, 11:41
@AuroraAlpha

Unterscheide Entschuldiung und Rechtfertigung- das sind juristisch zwei unterschiedliche Dinge.

Eine 'Entschuldigung' gibt es im juristischen Sinn nicht- jedoch eine Rechtfertigung.

Im Zivirlecht kann man sich entschuldigen- im Strafrecht zwar auch- aber prinzipiell hat dies im Strafrecht keine Relevanz.

Du kannst Niemandem hinterrücks ermodern und im Nachhinein einfahc sagen " Es tut mir leid". Deine Strafe wird in dem Fall trotzdem auf Mord lauten und auch so geahndet werden.

Wenn du dich stattdessen mit deiner Frau um den Hund und das Haus streitest, kann gutwilliges Verhalten in Form einer Entschuldigung evt zu einer Einigung führen- beides grob beispielhaft erklärt.

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AuroraAlpha  19.10.2018, 12:29
@KittyCat2909
Unterscheide Entschuldiung und Rechtfertigung- das sind juristisch zwei unterschiedliche Dinge.

Ach was.

Eine 'Entschuldigung' gibt es im juristischen Sinn nicht

Bullshit, erkennbar schon daran, dass es den entschuldigenden Notstand gibt.

Im Zivirlecht kann man sich entschuldigen- im Strafrecht zwar auch- aber prinzipiell hat dies im Strafrecht keine Relevanz.

Bullshit. Wer sich auf Entschuldigungsgründe berufen kann, kann sich damit entschuldigen. Kleiner Hinweis: Guck in § 142 II Nr. 2 StGB rein - da heißt es auch "berechtigt oder entschuldigt".

Du kannst Niemandem hinterrücks ermodern und im Nachhinein einfahc sagen " Es tut mir leid".

Ach was.

Hast du bei der Lektüre der Frage überhaupt realisiert, dass der Fragesteller offensichtlich Fachliteratur zitiert? In diesem Falle Leipziger Kommentar/Hirsch StGB § 34 Rn. 16.

Insofern ist deine Einschätzung, es ginge um die "Entschuldigung" im Volksmund, völlig haltlos.

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Ted, Support1  19.10.2018, 12:47
@AuroraAlpha

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Rechtfertigung: Das was ich getan habe, war grundsätzlich strafbar, aber im Einzelfall habe ich das richtige getan.

Entschuldigung: Das was ich getan habe, war falsch. Mir ist es aber nicht vorwerfbar.

KittyCat2909  19.10.2018, 12:43

Bullshit, denn laut deiner Suche des Fragetextes heist es auch hier § 34

Rechtfertigender Notstand

Wenn du dein 'Wissen' nur anhand durch Nachforschungen präsentierst, solltest du selbst versuchen dabei keine Fehler zu machen. :)

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AuroraAlpha  19.10.2018, 12:46
@KittyCat2909

Google die Definition von "Rechtswidrigkeit/Rechtmäßigkeit" und "Schuld". Und dann sei brav still.

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