Was geschieht mit Gold, Geld, etc. im Bank-Schließfach bei einer Bankpleite oder einem Bankkonkurs?

10 Antworten

Alles, was in Schließfächern ist, wird nur dort aufbewahrt und deshalb auch an den Kunden zurückgegeben.

Hier kommen zwei Dinge zum Tragen:

1.Der Inhalt des Schließfaches gehört erst mal dir und sollte an dich übergeben werden, da es niemals Eigentum der Bank gewesen ist.

2.Wenn es bei uns aber so schlecht geht, dass eine Bank pleite geht und nicht vom Staat gestützt wird, dann gab es geschichtlich gesehen bereits Vorkommnisse bei denen der Goldbesitz verboten wurde. In diesem Falle würden die Schließfächer sehr wahrscheinlich durchsucht werden, da hier natürlich der Verdacht groß ist, dass darin Gold gelagert wird und dann das Gold einbehalten. Wenn du Glück hast, bekommst du dann den entsprechenden Betrag in der Landeswährung (die aber zu dem Zeitpunkt sehr unstabil sein wird).

https://de.wikipedia.org/wiki/Goldverbot

Woher ich das weiß:Recherche
Falk Leibenzeder  22.06.2020, 15:22

Das ist so nicht richtig. Alles was sich "im Besitz" oder im Geltungsbereich einer Bank befindet, gehört auch der Bank. das ist mit dem Guthaben auf dem Konto so, genauso wie auch der inhalt der Schließfächer. Ist in den AGB der Banken so geregelt.

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tommgrinn  23.06.2020, 12:56
@Falk Leibenzeder

Ich habe jetzt leider im Internet nicht wirklich etwas dazu finden können, außer dass bei Geldwäsche Vermutung in Großbritanien Schließfächer aufgebrochen wurden. Hier ging es aber um unrechtmäßig erworbene Sachen.

"gehört der Bank" ist für mich eine sehr krasse Aussage, da es rechtlich "Eigentum" bedeutet. Eigentum würde wiederum bedeutet, dass derjenige damit machen kann, was er/sie möchte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du das wirklich so gemeint hast(?). Hast du vielleicht einen Link dazu, wo man das nachlesen kann? Ich habe hier mal AGB einer Sparkasse gefunden, aber auch da stand nix von Eigentumsübergang oder -Entzug:

https://www.sparkasse-saarbruecken.de/content/dam/myif/spk-saarbruecken/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/agb_schrankfach.pdf?n=true

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Falk Leibenzeder  23.06.2020, 17:11
@tommgrinn

Im Falle einer Insolvenz gehört alles was "im Geltungsbereich" einer Bank ist der Bank. Dazu gehört auch das guthaben auf dem Konto. Der Einlagensicherungsfonds ist "in aussergewöhnlichen Umständen" makulatur.

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tommgrinn  24.06.2020, 00:23
@Falk Leibenzeder

Bei dem Guthaben ist das logisch. Weil man generell zu jeder Zeit immer nur der Besitzer, aber nicht der Eigentümer des Geldes ist. Du darfst nicht einfach Guthaben mit Schließfach gleichsetzen. Aber du darfst mir gerne einen glaubhaften Link schicken, der dies belegt.

Zu den außergewöhnlichen Umständen gebe ich dir allerdings teilweise Recht. Hier reicht aber nicht der Bankrott einer einzelnen Bank aus. Hier muss es schon Verdacht auf Schwarzgeld geben und/oder drohender Bankrott eines ganzen Landes.

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Falk Leibenzeder  24.06.2020, 15:25
@tommgrinn

Mal die Konferenz vom Bankentag anschauen auf der Wolfgang Schäuble das als damaliger Finanzminister zum besten gegeben hat. Relativiert vll deine Meinung. ;-)

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Das geht zurück an den Eigentümer, bedeutet die Schließfächer werden geleert.

Wenn Dein Wohnungsvermieter pleite geht, gehören dann Deine Möbel zu seiner Konkurmasse ??

Falk Leibenzeder  22.06.2020, 15:23

Schlecher Vergleich und nicht hilfreich. Bei einer Bank ist es leider anders.

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Dann gibt es einen Insolvenzverwalter, der weiter macht.