Was genau ist eine Schanklizenz?

5 Antworten

also haben wir daraus gelernt das du dort getränke aller art NICHT ausschenken darfst. also schnell beantragen. zur beantragung benötigst du folgende unterlagen:

polizeiliches Führungszeugnis Belegart „0“, zu beantragen beim Bürgerbüro

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart „9“, zu beantragen beim Gewerbeamt

Pachtvertrag über die Gaststättenräume oder bei Nutzung von eigenen Räumlichkeiten Grundbuchauszug

Nachweis über die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG (Anmeldung bei der IHK)

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Bei Neuerrichtung, Umbau oder Erweiterung ein Grundrissplan mit Maßangabe

die gebühr hängt von einen faktoren ab und kann bis zu 5000 euro kosten.

Nach Gewerberecht wird eine Schanklizenz für jede Art des gewerblichen Verkaufs von Getränken benötigt; abgestuft wird nur, ob es sich um Ausschank und Verzehr in Gasträumen oder reinen Ausser-Haus-Verkauf handelt (z.B. Kiosk). Das fatale daran ist aber, dass an der Schanklizenz noch ein erheblicher Genehmigungsapparat bezüglich u.a. räumlichen Gegebenheiten von den Toiletten bis hin zur Stellplatzfrage hängt. Das ist keine Nebensächlichkeit - sofort hin zur Behörde und einen Termin ausmachen. Das Gewerbeamt kann Euch sonst unverzüglich den Laden zusperren - und mit saftigen Bussgeldern um sich werfen.

ohne Erlaubnis geht mal gar nix- im Ordnungsamt - am Ort kann man erst mal die vorläufige Genehmigung holen- aber kommt noch etliches dazu-wie FordPrefect schreibt-das ist richtig- das kann teuer werden

Um Getränke auszuschenken, brauchst du ein Schanklizenz. Muss man beim Ordnungsamt beantragen. Hast du die nicht, wirds teuer.

Getränke

andreas48  18.07.2008, 15:16

eine überwältigend korrekte und dank eines messerscharfen Verstandes umwerfende Antwort...

um was sollte es denn sonst gehen...

wie war das mit dem Niveau?

Felix820  18.07.2008, 15:18
@andreas48

hast du seine frage nicht gelesen?

Luemmel 
Fragesteller
 18.07.2008, 15:26
@Felix820

Es tut mir leid dass ich so ne doofe Frage stelle, aber bis jetzt habe ich unterschiedliche Kommentare dazu gefunden, also muss ich die Frage noch mal aufwerfen. Also, Schankerlaubnis bezieht sich auf alle Getränke, nicht nur auf Alkohol???

Felix820  18.07.2008, 15:40
@Luemmel

ja hab auch noch mal nachgelesen

die gaststättenrechtliche behördl. Erlaubnis zum Ausschank alkohol. wie alkoholfreier Getränke.

Felix820  18.07.2008, 15:40
@Luemmel

ja hab auch noch mal nachgelesen

die gaststättenrechtliche behördl. Erlaubnis zum Ausschank alkohol. wie alkoholfreier Getränke.

Felix820  18.07.2008, 15:40
@Luemmel

ja hab auch noch mal nachgelesen

die gaststättenrechtliche behördl. Erlaubnis zum Ausschank alkohol. wie alkoholfreier Getränke.

Felix820  18.07.2008, 15:40
@Felix820

habs eigentlich nur 1x geschrieben

xlisax  18.07.2008, 15:57

Wieso gibst du eine Antwort, wenn du überhaupt keine Ahnung von dem Thema hast???

Felix820  18.07.2008, 16:02
@xlisax

weil ich mich belesen habe und es im lexikon steht, wieso?

domchef  18.07.2008, 16:13
@xlisax

was hast du denn zu beanstanden? die antwort ist zu 100% richtig. und wenn zusätzlich auch noch speisen zubereitet werden brauchst noch eine erweiterung, denn das darfst nicht automatisch mit einer schankgenehmigung