Was droht dem Übeltäter? (Hundekottütchen in privater, blauer Papiertonne)?
Unsere Mülltonnen (Restmülltonne, Biotonne, zwei Papiertonnen) stehen bei und auf dem Grundstück vor dem Haus. Irgendjemand entsorgte in unsere Restmülltonne täglich ungefragt seine vollen Hundekottütchen. Also haben wir Kippschlösser an Bio- und Restmülltonne anbringen lassen. Nun landen die Tüttchen doch tatsächlich in der Papiertonne, was eine noch viel größere Schweinerei ist. Nicht zuletzt weil diese nur einmal im Monat geleert werden. Jedenfalls haben meine Nachbarn und ich nun entgültig die Nase voll und werden eine Kamera installieren. Was droht dem Täter, sofern nachzuweisen ist, dass er/sie Wiederholungstäter ist? Wir leben in BW.
6 Antworten
Hallo.
Die Mülltonne ist Ihr Besitz, den darf ein Unbefugter nicht ohne Ihre Einwilligung beanspruchen. Tut er es doch haben Sie einen Anspruch auf Unterlassung, § 1004 BGB und Beseitigung des Mülls.
Werden die Abfallgebühren nach Volumen oder Gewicht berechnet, können Sie neben der Beseitigung des Mülls auch Schadenersatz fordern.
Ob noch ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit dazukommt, regelt die örtliche Abfallsatzung. In Hamburg z.B. werden für illegale Entsorgung von Hausmüll bis zu 600 Euro fällig. Wie das in ihrem Landkreis geregelt ist, können Sie bei der zuständigen Kreisverwaltung/Stadtverwaltung anfragen.
Was die Kamera angeht:
Wichtig ist, dass Sie damit nur Ihr eigenes Grundstück überwachen und nur dieses auf den Aufnahmen zu sehen sein darf.
Sie dürfen also weder das Grundstück des Nachbarn mitbeobachten noch
gemeinsame Zugangswege, gemeinsam genutzte Einfahrten oder öffentliche Wege und Strassen. Ausserdem sollten Sie ein Schild aufhängen, das Besucher auf die Kameraüberwachung hinweist. Diese müssen frei entscheiden können, ob sie sich in den Aufnahmebereich begeben wollen oder nicht.
Eine Beobachtung ausserhalb ihres Grundstücks würde in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nachbarn oder unbeteiligter Spaziergänger eingreifen. Genauer: in dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Recht ist Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Andere könnten Sie also für die Aufnahmen haftbar machen. Deshalb bitte das Gerät genau justieren.
Dann sind die Kameraaufnahmen aus meiner Sicht zulässig, soweit darauf im Grundstücksbereich hingewiesen wird.
Erstens: Nur weil ich hier eine qualifizierte Antwort gebe, muss es nicht heissen, dass ich genauso handeln würde. Zweitens: Indem Sie Menschen, die Sie nicht kennen, in eine Schublade stecken und Sie als Kleingeister bezeichnen, nur weil sie anders handeln würden, zeigt doch auch eine gewisse Voreingenommenheit.
Und warum sichert ihr die Papiertonne nicht auch mit einem Schloss? Das ist doch kein Problem.
So entgeht ihr erstens den Hundekottüten, zweitens dem Ärger um eine mögliche nicht erlaubte Kamerainstallation, drittens dem Ärger grundsätzlich und viertens dem Aufwand, den möglichen "Täter" ermitteln zu müssen (WIE wollt ihr dies machen??), den Täter anzuzeigen, die ganze Sache mit Anzeige etc. auch nervlich durchstehen zu müssen etc. pp.
Was bei den anderen Tonnen klappt, klappt auch bei der Altpapiertonne.
Und bevor die Kottüten dann einfach in den Vorgarten etc. geschmissen werden, würde ich es vorziehen, wenn diese in meiner Restmülltonne landen würden. Denn dort stören sie niemanden und selbst, wenn die Tonne nach Gewicht abgerechnet wird, fallen da einige Kottüten nicht wirklich ins Gewicht. Aber DAS wäre nur meine persönliche Vorgehensweise.
und werden eine Kamera installieren.
Vielleicht solltet Ihr Euer Augenmerk erst auf darauf richten, was Euch droht, wenn Ihr eine Kamera installiert! Hier gibt es nämlich ganz klare gesetzliche Vorgaben und das darf man nicht so einfach tun!
Wie wäre es denn mit einem weiteren Schloss an der Papiertonnen. Ein dicker Aufkleber "Hundekot entsorgen verboten!", wäre auch noch eine Option. Und vielleicht kommt Euch ja der Zufall zu Hilfe und Ihr erwischt den Verursacher auf frischer Tat!
Viel Erfolg und alles Gute ;-)
Es ist eine Fehlbefüllung, die geahndet wird (Beim Ordnungsamt erfragen bzw. anzeigen).
Eine Kamera zu installieren im öffentlichen Raum ist nicht ok und dient sicher nicht als Beweismittel.
Hundebesitzer haben meistens ihre festen Ausgehzeiten mit ihrem Hund. Sie sind im Grunde leicht zu ermitteln. Foto kannste ja machen.
Ist natürlich ärgerlich! Vor allem das mit der Papiertonne!
Aber vielleicht würden eine Art Hinweisschilder mit der Bitte um Unterlassung erst mal helfen?!
Er meint es ja im Grunde gut und hebt die Haufen immerhin auf und lässt sie nicht auf der Straße liegen, oder in irgendeinem Vorgarten!
War ja nur ein gut gemeinter Rat, um vielleicht Streit und Stress zu vermeiden! :-)
Viel Erfolg!
Das Argument "wenigstens lässt er es nicht auf der Straße liegen" habe ich schon öftern gehört und habe dafür absolut kein Verständnis. Jeder Hundebesitzer weiß, dass man es nicht auf der Straße oder sonst wo liegen lassen darf, aber genauso wenig in einer fremden Tonne. Ich verrichte mein Geschäft ja schließlich auch nicht über/in einer fremden Tonne und argumentiere dann "wenigtens mach ich es nicht auf die Straße".
Der Tonnenbereich ist zur Straße hin von einer Hecke umgeben, vom Fester aus aber direkt ersichtlich. Die Kamera würde ausschließlich privates Grundstück filmen.