Was darf man im Lebenslauf weglassen?
Hallo. Meine Frage ist, ob man jede Arbeitstätigkeit im Lebenslauf aufführen muss. Bei mir ist es so, dass ich drei Monate als befristet angestellte Arbeitskraft zwischen Abi und Studium gearbeitet habe und diese dreimonatige Tätigkeit nicht im Lebenslauf erwähnen möchte. Eine Lücke hätte ich ja dadurch nicht, aber mich würde interessieren, ob das überhaupt erlaubt ist rechtlich gesehen, wenn man im Lebenslauf etwas verschweigt. Danke im Voraus.
3 Antworten
Mal abgesehen vom Rechtlichen, wie stellst du dir das vor?
Du bewirbst dich. Du gehst zum Vorstellungsgespräch. Du wirst angenommen. Nach ein paar Monaten guckt sich ein Kollege von dir nochmal deine Personalakte an. Er recherchiert deinen Lebenslauf und findet heraus, dass du drei Monate irgendwo gearbeitet hast und das nicht angegeben hast. Dann geht er zu seinem Chef. Der kontaktiert deinen Chef und der zeigt dich an, weil du die Firma betrogen hast.
Das würde nichtmal ein Romanautor dir als Vorlage abnehmen.
Weglassen kannst du so viel du möchtest, nur dazudichten darfst du nicht.
Nur interessehalber: Was würde denn dann schlimmsten Falls passieren?
Hallo Ali16XD,
ein Lebenslauf ist - ebenso wie ein Bewerbungsanschreiben - dazu da, Werbung für den Bewerber zu machen. Alles, was diesen Anspruch nicht erfüllt, sollte man weglassen. Eine Ausnahme sind lediglich die berühmten "Lücken" im Lebenslauf. Wenn bei Dir durch das Weglassen keine Lücke entsteht - kein Problem.
An sich macht sich keine Lücke im Lebenslauf gut.
Wenn Du also die dreimonatige Aushilfstätigkeit aus irgendwelchen Gründen nicht erwähnen möchtest, denke Dir eine andere - möglichst "sinnvolle" - Tätigkeit aus.
Da hat wohl jemand zu viele Krimis gelesen ;-) entschuldige, aber das ist Käse. Man ist in keiner Weise verpflichtet irgendwas in den Lebenslauf zu schreiben. Weglassen kannst du so viel du möchtest, nur dazudichten darfst du nicht. Und wenn dir keine Lücke entsteht dann ist das wirklich kein Problem. Abgesehen davon wird sich niemand die Mühe machen deine Personalakte zu prüfen, geschweige denn fehlende Infos, die ja ohne Lücke nur vermutet werden können, zu recherchieren.