Abgebrochene Ausbildung im Lebenslauf zwingend angeben?

4 Antworten

In einer Bewerbung gilt - alles kann und darf, nichts muss...

Eine Beschäftigung muss man nicht angeben, vor allem wenn sie nur wenige Wochen betragen hat.

Nur wenn es mal heraus kommen sollte, musst du dich dann rechtfertigen..

Was aber auch kein Beinbruch darstellt, wenn man sie angibt . Auch wenn es nur 4 Wochen waren

In den Lebenslauf gehören nur Ausbildungen/Lehrgänge/Studiengänge die man abgeschlossen hat.

Bei Beschäftigungen, dass sie von einer gewissen Dauer waren und im Idealfall mit einer Beurteilung des Arbeitgebers nachzuweisen sind.

Natürlich sollten chronologische Lücken ncht zu groß sein. Was in deinem Fall aber nicht so wäre.

Die abgebrochene Ausbildung muß wegen der Kürze nicht zwingend erwähnt werden, allerdings: Ausbildung abgebrochen, jetzt Studium abbrechen ist keine Empfehlung

Ich würde es weglassen da es keine Lücke gibt die aufallen würde