Was beinhaltet die Garantie beim Gebrauchtwagenkauf?
Hallo,
Meine freundin hat sich ein Auto vor ca einem halben Jahr gekauft und es ist heute nicht mehr angesprungen, weil die Halterung der Batterie nicht vorhanden ist und deshalb ständig am rutteln ist.
Der Verkäufer hat diesen Mangel nicht angegeben beim Kauf des Autos und über den ,, TÜV " ist das Auto auch durchgegangen obwohl dieser Mangel bestand.
Ich weis nicht ob der TÜV beschmiert wurde aber ist der Händler verpflichtet das Auto nachzubessern ?
Es ist halt gefährlich wenn die Batterie nicht richtig sitzt, weil die ganze Elektronik dran hängt und kapput gehen könnte.
2 Antworten
Da geb ich dir recht u der tüv achtet da sehr genau drauf...vermutlich kannte man sich gut,es wurde mündlich bemängelt u dann doch nicht behoben. ...mit Garantie hat nichts zu tun...würd aber trotzdem beim Händler vorstellig werden u das bemängeln weil es so eigentlich definitiv keinen tüv geben darf
Hallo
nicht fest sitzende Batterie oder fehlende Polabdeckung ist ein erheblicher TÜV Mangel, damit darf ein Auto eigentlich nicht fahren.
Eine Batterie korrekt fest machen ist kein Hexenwerk es gibt halt unterschiedliche Methoden die billigste ist 2 x 1 Meter Mini Zurr/Spanngurte aus dem Baumarkt für 5€/Paar
Eine lockere Batterie sieht/entdeckt man beim Kauf oder bei der Durchsicht nach dem Kauf bzw der ersten Inspektion.