Was bedeutet "unverbindliche Preisempfehlung"?

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Die UVP ist ein von der Firma festgelegter Preis, der empfohlen wird als Verkaufspreis. Unverbindlich heißt ja, dass man diesen Verkaufspreis auch unterbieten darf.

Eine große Warenhauskette verkauft z.B. das Glas Nutella statt UVP 3,99 nur für 2,99, um Kunden anzulocken, dafür schlagen sie bei anderen Artikeln entsprechend auf, wo der Kunde nicht so sehr vergleicht.

Das ist der Preis den der Hersteller empfiehlt was der Händler am Ende vom Kunden dafür verlangen soll. Der Händler ist aber nicht verpflichtet sich an diese Empfehlung zu halten (deshalb unverbindlich) sondern kann den Preis so gestalten wie er möchte.

Früher gab es die Möglichkeit, dass der Hersteller/Großhändler sagen konnte "Ich verkaufe dir diesen Artikel nur, wenn du ihn zu dem und dem Preis weiterverkaufst!" - das fällt unter Vertragsfreiheit.

Aber diesen Punkt der Vertragsfreiheit hat man per Gesetz unterbunden, weil sich herausgestellt hat, dass der Markt damit ziemlich schlecht funktioniert. Wenn der Händler den Preis selbst gestalten kann, funktioniert der Markt etwas weniger schlecht.

Der Begriff "unverbindlich" bezieht sich also nicht auf das Verhältnis zwischen Endverkäufer und Verbraucher, sondern auf das zwischen Großhänder und Endverkäufer. Der Endverkäufer kann selbst entscheiden, welchen Preis er verlangt.

Es steht dir selbstverständlich frei, auch um den Preis im Supermarkt zu feilschen, allerdings müsstest du das dann schon mit einem Geschäftsführer tun - die normale Kassiererin kann da nichts ändern.

Alle Preise, die vom Hersteller aufgedruckt worden sind, sind von daher "unverbindliche Preisempfehlungen". Natürlich ist das normalerweise der Fall, den eine Supermarktkette (früher auch ein Tante-Emma-Laden) sowieso verlangen würde. Manchmal steht dort auch "Preisauszeichnung im Auftrag des Handels" - da hat die Supermarktkette dem Hersteller gesagt, welchen Preis er bitte aufdruckt, um sich ein klein wenig Arbeit zu sparen.