Was bedeutet folgende Formulierung im Mietvertrag zur Kündigung, mindestens 12 Monate oder 15 Monate?
Folgende Formulierung führt irgendwie zur Irritation: "Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 1 Jahr ... auf ihr Recht zur Kündigung des Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmalig nach dem Ablauf eines Zeitraumes von 1 Jahr mit der gesetzlichen Frist zulässig." Wie lange muss die Wohnung angemietet bleiben??? Längstens 12 Monate oder doch 15 Monate???
9 Antworten
Wie lange muss die Wohnung angemietet bleiben??? Längstens 12 Monate oder doch 15 Monate???
Weder noch :-) Denn erstens berechnet sich Länge des Mietverhältnisses mit Fristbeginn frühstmöglicher Kündigung ab Mietvertragsschluss, nicht Mietbeginn.
Und zweitens kann man vorher außerordentlich fristwahrend (Mieterhöhung, Modernisierungserhöhung) oder fristlos (Unbewohnbarkeit) unschädlich kündigen.
Dass man erstmalig nach 12 Monaten mit einer Frist von 3 Monaten insges. 15 Monate ordentl. Vertragslaufzeit vereinbart hat, wäre im Einzelfall zutreffend.
Eine Kündigung ist erstmalig nach dem Ablauf eines Zeitraumes von 1 Jahr mit der gesetzlichen Frist zulässig." Wie lange muss die Wohnung angemietet bleiben??? Längstens 12 Monate oder doch 15 Monate???
Das bedeutet: 12 Monate + 3 Monate Kündigungsfrist.
Eine Kündigung ist erstmalig nach dem Ablauf eines Zeitraumes von 1 Jahr mit der gesetzlichen Frist zulässig."
Du kannst nach 12 Monaten kündigen plus Kündigungsfrist von 3 Monaten = 15 Monate.
D.h., während der ersten 12 Monate, gerechnet ab Vertragsabschluss, nicht Mietbeginn, kann die Wohnung nicht gekündigt werden. Das muss so für beide Parteien gelten, ansonsten ist der Kündigungsverzicht unwirksam. Erst nach Ablauf der 12 Monate kann eine Partei mit 3Monatsfrist kündigen. Deshalb 15 Monate bis Ablauf der Kündigungsfrist.
Wie lange muss die Wohnung angemietet bleiben??? Längstens 12 Monate oder doch 15 Monate?
Nein, du hast den Vertrag mindestens 15 Monate am Bein, da du frühestens nach Ablauf von 12 Monaten kündigen darfst.