Was als Verkäuferin tun?

4 Antworten

Was macht man als Verkäuferin, wenn die Kunden sich dafür beschweren, dass die Ketten oder andere Gegenstände nach schon in 4 Tagen schon kaputt ist?

Den Sachverhalt mit einem Vorgesetzten besprechen, bzw. vorab fragen, wie mit solchen Fällen umzugehen ist. Auf keinen Fall ohne Dienstanweisung Geld zurückerstatten o.ä.

Wenn eine Kette nach 4 Tagen kaputt ist, muss ja auch geprüft werden, warum sie kaputt gegangen ist. Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass der Kunde die Schuld daran trägt.

Du fragst, wie der Laden mit solchen Fällen umgeht. Zum Beispiel könnte eine Rücknahme aus Kulanz erfolgen, oder eine Reparatur über die Gewährleistung. In jedem Fall bist Du natürlich freundlich und verbindlich zum Kunden, und vermittelst ihm das Gefühl, dass Du Dich um sein Anliegen kümmerst.

Dann nimmt man die Ware zurück und erstattet das Geld, sofern der Kunde einen Kaufbeleg für das entsprechende Geschäft vorweisen kann. Der Kunde hat ein Rückgaberecht.


spelman  13.03.2025, 08:07

"Der Kunde hat ein Rückgaberecht." - Das hat er nicht. Er hat einen Gewährleistungsanspruch. Der Händler darf aber wählen, ob ein Austausch, eine Reparatur oder eine Rücknahme erfolgt.

14 Tage Rückgaberecht hast Du nur bei "Fernabgabe", also Bestellung im Katalog oder Internet. Aber auch das eigentlich nicht, wenn das Produkt kaputt gegangen ist, dann greift wieder die Gewährleistung.

sumpfbub  13.03.2025, 08:20

Korrekt. Er darf es zurückgeben. Exakt auch nur das. Das Geld steht ihm zunächst nicht zu.

Einen Anspruch auf Wandlung hat er erst dann, wenn mehrmalige Versuche der Reparatur nicht geholfen haben.

Du setzt das um was der Laden für den du arbeitest als Rückmahmeregelung nach außen kommuniziert.