Warum wird Studenten dass Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verwehrt?
Laut Grundgesetz hat jeder Mensch, egal wann oder wo in Deutschland ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.
Warum ist das bei Studenten anders?
Angenommen Student A (nicht ich) ist über 25 Jahre alt und erhält kein Bafög mehr aus welchen Gründen auch immer, dann muss er sich selbst über einen Teilzeitjob oder minijob finanzieren und gleichzeitig versuchen erfolgreich vollzeit zu studieren, was nebenbei bemerkt bei manchen Studiengängen und manchen unistädten sowie einem Mindestlohn von 9,2€/h vollkommen utopisch ist.
Arbeitslosengeld oder ähnliches gibt es NICHT. Somit ist das Existenzminimum nicht gesichert. Warum? Angenommen er findet auf die schnelle keinen Job? Was dann? Dann bleibt ja nichts anderes außer Schulden machen oder kriminell werden...
Ist das der Plan der Regierung um Überakademisierung zu verhindern?
13 Antworten
unser aktuelles system ist dermaßen komplex, dass es einfach logischerweise viel zu viele wege gibt, wie jemand durch die löcher im sicherheitsnetz fallen kann. und gleichzeitig ist es sehr ineffizient, da der verwaltungsaufwand reiesen groß ist. die regierung hat keine antwort auf dieses problem. auch die meisten anderen parteien nicht.
ich bin davon überzeugt, das ein existenzsicherndes bedingungsloses grundeinkommen allein schon durch seine einfachheit die meisten probleme löst, sodass man sich auf die verbleibenden mini-probleme konzentrieren kann und dort dann einfache und effiziente lösungen schnell implementieren kann.
keine partei fährt momentan eine version des BGE, von dem ich überzeugt bin. der verein "generation grundeinkommen" (österreich) kommt dem momentan am nächsten.
ps: ein grundeinkommen alleine löst die probleme nicht. er erfordert weitere gravierende änderungen im steuerrecht, der krankenversicherug, eigentumsrecht uvm.
das ist mir ganz neu. nein das ist nicht der Fall
Gehen wir einmal vom "geraden" Bildungsgang aus:
Einschulung mit 6 bis 7 Jahren - selbst bei G 9 kann man dann mit 20 bequem sein Abitur in der Tasche haben.
Im Rahmen einer Erstausbildung haben außerhalb des Elternhauses lebende "Kinder" Anspruch auf elterlichen Unterhalt - gemäß Düsseldorfer Tabelle auf 735 Euro, soweit die Eltern leistungsfähig sind. Ansonsten Bafög. Nur so oder so - lautet die Devise Zielstrebigkeit und das Studium in möglichst kurzer Frist zu absolvieren.
Und ein Student kann auch nebenbei jobben, bzw. auch einen Studienplatz mit kostengünstigerem Wohnumfeld suchen.
( Steuerfreies ) Existenzminimum = 9168 Euro = 764 Euro monatlich
Man lebt als Student nicht in Saus und Braus - aber man hat das Lebensnotwendige, wenn man sich an die Spielregeln - sprich Zielstrebigkeit - hält.
Schafft man das Studium nicht in der Regelstudienzeit - dann muss man halt inen Studienkredigt aufnehmen.
Ist das der Plan der Regierung um Überakademisierung zu verhindern?
Nein, das ist die ökonomische Stellschraube, an der gedreht wird, um sozialen Aufstieg durch Bildung zu verhindernl. So kann man pro forma Chancengleichheit verkünden, de facto ist es damit aber nicht weit her.
Bei diesem Verhindern ist die Bundesrepublik besonders erfolgreich.
ALG2 gibt es doch. Dazu gibt es seit ein paar Jahren neue Regelungen. Allerdings ist es eine Kann-Leistung und es wird genaustens geprüft. Dazu gehört auch die Vorgeschichte, warum man mit 25 noch nicht fertig bist.
Es gibt Studienkredite.
Man hat im Prinzip seit dem Schulabschluss(18) die Chance gehabt, das Leben bis 25 auf die Reihe zu kriegen. Wenn man damit jetzt erst anfängst, stellt sich die Frage was man bisher gemacht hast und warum sollte der Staat Faulenzer unterstützen.
Hat man bisher eine Ausbildung absolviert, gearbeitet und das Studium ist eine Erweiterung, dann sollte es kein Problem sein, das der bisheriger AG die Ambitionen Unterstützt, dort die Praktika und einen Studentenjob anbietet, bzw sollte man auch etwas für die Zeit des Studiums angespart haben.
Also ohne genaue Vorgeschichte ist hier aus dem Stehgreif nicht zu sagen was ihm zustehen würde und was nicht.
Mit dem Hauptschulabschluss kann man in der Regel nicht studieren! :-)