Warum wird man am Zebrastreifen angehupt, obwohl man andere rüber lässt? Man ist doch verpflichtet?
Die Frage hört sich vielleicht etwas komisch an. Ich stand vor kurzem an einem Zebrastreifen. Darüber ging auch der Schulweg. Da sind extrem viele Schüler rüber gegangen. Hat bestimmt mehre Minuten gedauert bis man wieder fahren konnte. Aber sind auch welche mit dem Fahrrad rüber.
Sie sind jetzt nicht abgestiegen. Finde ich jetzt auch ehrlich gesagt nicht schlimmm.
Der Fahrer hinter mir hat die ganze Zeit gehupt und sich voll aufgeregt. Da frage ich mich dann schon was das soll. Ich kann ja nicht einfach los fahren. Diejenigen auf dem Zebrastreifen haben nunmal Vorrang oder gibt es hier auch welche die den Autofahrer verstehen können? Hat er etwa recht?
Abstimmung aber bitte mit Begründung.
Habe ich noch vergessen zu erwähnen. Selbst wenn man als Fahrradfahrer absteigen muss kann man ja trotzdem nicht einfach los fahren.
17 Stimmen
9 Antworten
Am Zebrastreifen musst du stehenbleiben und alle Fußgänger rüberlassen, egal wie lange es dauert. Ein Radfahrer der nicht absteigt, hat zwar eigentlich kein Vorrang vor dir, aber du darfst ihn deswegen nicht über den Haufen fahren.
Ich wäre auch stehen geblieben, selbst wenn mal eine kleinere Lücke gegeben hätte. Es könnte schließlich immer sein, dass jemand losläuft, um schnell über den Zebrastreifen zu kommen. Gerade bei Kindern muss man auf alles gefasst sein.
Natürlich gelten sie als Radfahrer, als was denn auch sonst?
Das stimmt nicht, Kinder auf Fahrrädern gelten genauso als Radfahrer wie Erwachsene, es muss nur mehr Rücksicht auf sie genommen werden. Warum sonst müssen Kinder ab dem 11 Lebensjahr auf der Straße fahren?
Will ein Fußgänger den Überweg benutzen, muss man halten und ihn rüber lassen. Und wenn es 300 Fußgänger sind, dann dauert es eben so lange wie es dauert.
Grundsätzlich ist das nur für Fußgänger so. Radfahrer dürfen dieses Recht am Überweg nicht in Anspruch nehmen. Macht auch Sinn: Sie sind deutlich schneller als Fußgänger. Ein Autofahrer liefe so immer Gefahr, versehentlich einen Radfahrer anzufahren. ABER: Kinder mit Fahrrad gelten rechtlich nicht als Radfahrer, sondern als Fußgänger mit Spielzeug. Insofern besteht auch dort die Wartepflicht, selbst wenn sie rüber fahren. Trotzdem sollte man seinem Kind beibringen immer abzusteigen. Das ist definitiv die sicherere Variante.
Für deine Behauptung, dass Kinder mit Fahrrad rechtlich nicht als Radfahrer gelten, hast du doch bestimmt eine Quelle - mir wäre das nämlich neu. Dagegen spricht auch, dass Kinder nur bis zum 8. Lebensjahr auf dem Fußgängerweg fahren müssen (bis zum 10. Lj dürfen sie). Sobald Kinder 11 Jahre (oder älter) sind, fahren sie auf der Straße und müssen sich an die geltenden Vorschriften halten.
Laut StVO haben Fahrradfahrer am Zebrastreifen kein Vorrecht, wenn sie fahren, egal wie alt sie sind. Allerdings ist es bei Kindern so, dass Autofahrer besonders vorsichtig sein müssen, zudem sind Kinder im Straßenverkehr nur beschränkt Deliktfähig.
Ja aber trotzdem gibt einem das noch lange nicht das Recht Fahrradfahrer anzufahren.
nicht treiben lassen. Das gilt auch beim Rechtsabbiegen mit Fußgänger grün, da wird auch gerne mal gehupt.
weil der dumme deutsche Autofahrer keine zeit heutzutage mehr hat und daher auch den Zebrastreifen mittlerweile oftmals ignoriert
Ich komm mir meist vor als wär ich in Frankreich
Wobei da die Regelung ganz klar ist: Als Fußgänger erst gehen, wenn die Autos anhalten. Also umgekehrt wie bei uns hier in Deutschland
In anderen Ländern wird es richtig teuer wenn man am Zebrastreifen nicht anhält.
Auch bei uns hier 80€
Fußgängerüberweg: Das gilt am Zebrastreifen | ADAC
ABER Du weißt doch wie das ist: Wo keine Streife, da kein Ankläger und somit auch kein Richter
Und ist auch klar: Streifen bei uns nur noch, wenn sie im Einsatz sind. Vor noch zehn Jahren hat man die hier immer mal fahren sehen und heute würd ich behaupten die sind arbeitsscheu
Zebrastreifen bedeutet Anhalten wenn jemand die Straße überqueren will
Das ist leider falsch. Kinder mit einem Fahrrad sind rechtlich keine Radfahrer.