Warum war die Römische Verfassung so erfolgreich?

2 Antworten

Von Experte Neugier4711 bestätigt

Die Verfassung der römischen Republik ist eine gewachsene Verfassung gewesen. Sie ist nicht auf einmal innerhalb kurzer Zeit als Gesamtheit von Regeln für die politische Ordnung verabschiedet und in Kraft gesetzt worden, sondern hat sich allmählich im Verlauf einer längeren Zeit entwickelt. Die Verfassung der römischen Republik ist außerdem zu großen Teilen erst einmal eine ungeschriebene Verfassung mit einer Anzahl von Grundsätzen und Regeln gewesen. Es gab Bestimmungen, die schriftlich festgehalten wurden, und im Lauf der Zeit ist dabei allmählich mehr ausdrücklich genau gesetzlich festgelegt worden. Zum Teil bestand die Verfassung aber aus Grundsätzen, die aus anerkannter Gewohnheit hervorgingen, dem Brauch/der Sitte der Vorfahren (mos maiorum).

Bei der Verfassung der römischen Republik hat es Modifikationen (Abwandlungen) und Ergänzungen gegeben. Vor allem hat es in der frühen Zeit der römischen Republik Ständekämpfe zwischen Patriziern und Plebejern gegeben. Im Ergebnis wurden politische Ämter auch für Plebejer zugänglich und Volkstribune und neue Arten von Volksversammlung mit Rechten zu Abstimmungen über Gesetzesanträge und zu Wahlen von Personen in Ämter geschaffen.

In der späten Zeit der römischen Republik hat die Stabilität abgenommen.

Ursachen der Stabilität Verfassung der römischen Republik über eine lange Zeit:

  • Kontrollmöglichkeiten über einzelne Magistrate und Institutionen und ein Mindestmaß an Berücksichtigung aller Bürger
  • Anpassungsfähigkeit in Einzelheiten
  • Verankerung in über lange Zeit in Grundlagen beständiger gesellschaftlicher Ordnung
  • außerordentliche Erfolge des römischen Staates über einen langen Zeitraum, vor allem in der machtpolitischen Expansion

A) Kontrollmöglichkeiten über einzelne Magistrate und Institutionen und ein Mindestmaß an Berücksichtigung aller Bürger

Es gab Grundsätze, die gegen einen Machtmissbrauch durch Magistrate - besonders durch die 2 Konsuln (lateinisch: consules; Singular: consul), die obersten regulären Magistrate - gerichtet waren und so eine Machtfülle bei einem einzelnen Mann wie bei einer Königsherrschaft verhindern sollten.

  • Kollegialität (Ausübung von Ämtern durch mehrere Personen als gleichgestellte Kollegen; in einem regulären Amt gab es mindestens zwei Magistrate und Magistrate hatten gegen Anordnungen von Kollegen und niedrigeren Magistraten ein Einspruchsrecht/Veto [intercessio; Interzessionsrecht; lateinisch intercedere = dazwischentreten] und konnten sie rückgängig machen.)
  • Annuität (Befristung/Begrenzung der Amtszeit der regulären Magistrate auf 1 Jahr [lateinisch annus = Jahr])
  • Vermeidung der Iteration (Wiederholung; es gab einige Ausnahmen), also einer erneuten Ausübung des gleichen Amtes durch denselben Mann
  • Verbot der Anhäufung (Kumulation) von Ämtern, dies verhinderte die gleichzeitige Bekleidung mehrerer Ämter
  • Verbot der Aneinanderreihung (Kontinuation) von Ämtern zeitlich direkt hintereinander (die Regeln für die Ämterlaufbahn [lateinisch: cursus honorum] enthielten Bestimmungen über einem zeitlichen Mindestabstand)
  • Ernennung eines Mannes zum Diktator (lateinisch: dictator) nur bei einem Notstand, durch einen Konsul (oder notfalls Ernennung durch einen Praetor, wenn es keine Konsuln gab oder kein handlungsfähiger Konsul greifbar war, oder ausnahmsweise eine Wahl eines Diktators duch eine Volksversammlung bzw. Ernennung nach einem von einer Volksversammlung beschlossenen Gesetz) auf der Grundlage eines Senatsbeschlusses und in Absprache mit seinem Amtskollegen und mit einer Begrenzung der Amtszeit auf höchstens 6 Monate

Marcus Tullius Cicero, De re publica 1, 69 – 70 hat die römische Republik als Mischverfassung/gemischte Verfassung gedeutet und dargestellt. Die Konsuln bilden nach dieser Theorie ein monarchisches Element, der Senat ein aristokratisches und das Volk ein demokratisches. Der Mischverfassung wird Ausgewogenheit und Stabilität zugesprochen. Aber dies ist zu sehr auf ein theoretisches Schema ausgerichtet und nicht völlig zutreffend, auch wenn teilweise wichtige Gesichtspunkte vorkommen. Das antike Rom war keine Demokratie. Es gab nur ein gewisses demokratisches Element durch die Volksversammlungen (lateinisch: comitia). Diese konnten zwar in der Zeit der Republik die Magistrate (Amtsträger/Amtsinhaber/Beamte) wählen, Beschlüsse fassen (auch mit Befugnis zur Entscheidung über Krieg und Frieden) und Gesetze verabschieden, zumindest zeitweise auch zum Teil in Prozessen urteilen. Volksversammlungen wurden von Magistraten einberufen, sie konnten nur zustimmen oder ablehnen, nicht selbst einen Antrag stellen, nicht debattieren oder Anträge abändern.

Die Aristokratie/Oligarchie spiegelt sich in Folgendem wider:

  • große Bedeutung und Macht, die der Senat hatte
  • Grundsätze zur Kontrolle eines übermäßigen Ausbaus der Machtstellung Einzelner
  • Leitung der auf Zuhören und Abstimmen beschränkten Volksversammlungen durch Magistrate
  • Übergewicht einer politischen Führungsschicht (der Patrizier bzw. dann der Nobilität), die eine starke wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung hatte, in der politischen Praxis

B) Anpassungsfähigkeit in Einzelheiten

Die Verfassung der römischen Republik hat sich in Einzelheiten in der Praxis weiterentwickelt. Es gab eine gewisse Anpassungsfähigkeit.

C) Verankerung in über lange Zeit in Grundlagen beständiger gesellschaftlicher Ordnung

Poltische und gesellschaftliche Ordnung entsprachen sich weitgehend. Es gab Grundlagen in der Familienstruktur, der Stellung einer Oberschicht mit ererbten Landbesitz und dem Klientelwesen (Beziehungsgeflecht zwischen Patronen und Klienten und Bindungen der Verpflichtungen). Die politische Führungsschicht, die Nobilität, war durch Reichtum und Einfluss auch gesellschaftlich vorherrschend. Das einfache Volk war gesellschaftlich an Autorität und Abhängigkeit gewöhnt. Es gab etwas Offenheit für einen Aufstieg für ehrgeizige und fähige Männer, bei dem typischerweise wohlhabende römische Bürger die Einstellung und Verhaltensweisen der Nobilität übernahmen und die Nobilität darüber wachte, wessen Erfolg sie zuließ. Der Senat hatte in der Praxis großes Gewicht als Verkörperung der Autorität der aristokratischen Gesamtgruppe.

D) außerordentliche Erfolge des römischen Staates über einen langen Zeitraum, vor allem in der machtpolitischen Expansion

Der römischen Staates war mit der republikanischen Verfassung über einen langen Zeitraum außerordentlich erfolgreich. Er hat – bei einzelnen Rückschlagen, die aber bald überwunden werden konnten – eine gewaltige Ausdehnung seines Herrschaftsbereiches erreicht. Es gab Beute, Möglichkeiten der Ansiedlung auf Landgütern und zu Gewinnen. Steuern und Abgaben konnten auf Kosten besiegter Völker und von Provinzen niedrig gehalten werden. Die republikanischen Verfassung war mit einer Erfolgsgeschichte verknüpft. Bei den politischen Streitigkeiten ist die Verfassung über lange Zeit als Ganze nicht angezweifelt worden, es hat keine grundsätzliche Gegnerschaft zu ihr gegeben.

Jens2468 
Fragesteller
 23.12.2023, 14:16

Wahnsinn, eine perfekte sehr ausführliche Analyse aller relevanten Aspekte, wie ich finde - phantastisch, Du bist wirklich ein Experte!

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Im modernen Verfassungssprech würde man das als System der "checks and balances" bezeichnen, also eine ausgewogene Machtverteilung.

Die wurde zudem durch das mos maiorum gestützt, also die Gründung Roms auf Tradition und Herkunft.