Welches Herrschaftsformen gab es in der römischen Verfassung?

2 Antworten

In der Frühzeit der römischen Geschichte gab es ein Königtum (Monarchie), dann lange eine Republik, danach die römische Kaiserzeit mit einer Monarchie, wobei deren Begründung im Prinzipal offizielle als wiederhergestellte Republik bzw. wiederhergestellter Staat (res publica restituta; res publica, «öffentliche Sache», kann sowohl mit „Staat“ als auch mit „Republik“ wiedergegeben werden).

Das antike Rom hatte also mehrere Staatsformen:

1) Königtum: nach Sagen und Tradition von der Gründung Roms 753 v. Chr. (Gründer und erster König: Romulus) bis zur Vertreibung des tyrannischen Königs Lucius Tarquinius Superbus 510/509 v. Chr.

2) Republik: 510/509 v. Chr. – 27 v. Chr. (Lucius Cornelius Sulla war 82 - 79 v. Chr. Diktator, Gaius Iulius Caesar 46 - 44 v. Chr. Diktator)

3) Kaisertum: 27 v. Chr. – 476 n. Chr. (Prinzipat des Augustus - Absetzung des Kaiser Romulus Augustulus; das oströmische/byzantinische Reich bleibt noch bestehen)

Beim Begriff «Aristokratie» ist zu unterscheiden, ob eine gesellschaftliche Gruppe (Adel bzw. eine andere Art von Oberschicht oder Elite) gemeint ist oder eine Verfassungsform/Herrschaftsform (Adelsherrschaft bzw. Herrschaft einer anderen Art von Oberschicht/Elite oder «Herrschaft der Besten»).

Die Verfassung der römischen Republik ist eine gewachsene Verfassung gewesen. Sie ist nicht auf einmal innerhalb kurzer Zeit als Gesamtheit von Regeln für die politische Ordnung verabschiedet und in Kraft gesetzt worden, sondern hat sich allmählich im Verlauf einer längeren Zeit entwickelt. Die Verfassung der römischen Republik ist außerdem zu großen Teilen erst einmal eine ungeschriebene Verfassung gewesen. Es gab Bestimmungen, die schriftlich festgehalten wurden, und im Lauf der Zeit ist dabei allmählich mehr ausdrücklich genau gesetzlich festgelegt worden. Zum Teil bestand die Verfassung aber aus Grundsätzen, die aus anerkannter Gewohnheit hervorgingen, dem Brauch/der Sitte der Vorfahren (mos maiorum).

Die Römische Republik (res publica Romana) war tatsächlich eine besondere Art der Aristokratie bzw. Oligarchie («Herrschaft der Besten»).

In der Antike haben zwar einige antike Autoren (Polybios 6, 3 – 18 und Marcus Tulluis Cicero, De re publica 1, 69 – 70 sind besonders wichtig) die römische Republik in ihrer Staatstheorie als Mischverfassung/gemischte Verfassung gedeutet und dargestellt. Die Konsuln bilden nach dieser Theorie monarchisches Element, der Senat ein aristokratisches und das Volk ein demokratisches. Aber die ist zu sehr auf ein theoretisches Schema ausgerichtet und nicht völlig zutreffend, auch wenn teilweise wichtige Gesichtspunkte vorkommen.

Das antike Rom war keine Demokratie. Es gab nur ein gewisses demokratisches Element durch die Volksversammlungen (comitia). Diese konnten zwar in der Zeit der Republik die Magistrate (Amtsträger/Amtsinhaber/Beamte) wählen, Beschlüsse fassen und Gesetze verabschieden, zumindest zeitweise auch zum Teil in Prozessen urteilen. Volksversammlungen wurden von Magistraten einberufen, sie konnten nur zustimmen oder ablehnen, nicht selbst einen Antrag stellen, nicht debattieren oder Anträge abändern (eine informelle Versammlung war die contio, in der Politiker Absichten und Gesetzesentwürfe ankündigen und vorstellen konnten).

Die Oligarchie spiegelt sich in Folgendem wider:

  • große Bedeutung und Macht, die der Senat hatte

  • Grundsätze zur Kontrolle eines übermäßigen Ausbaus der Machtstellung Einzelner

  • Leitung der auf Zuhören und Abstimmen beschränkten Volksversammlungen durch Magistrate

  • Übergewicht einer politischen Führungsschicht, die eine starke wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung hatte, in der politischen Praxis

Anfangs bildete ein Geburtsadel, die Patrizier (Mitglieder alter Adelsfamilien), die politische Führungsschicht. Zuerst hatten ausschließlich Patrizier für sich politische Führungspositionen und die Vertretung des Volkes gegenüber Gottheiten in Anspruch genommen. Im Ständekampf zwischen Patriziern und Plebejern haben Gesetze den Plebejern, dem einfachen Volk (Plebs) ohne Abstammung aus altem Adel, schrittweise mehr Rechte eingeräumt. So konnten durch die Leges Liciniae Sextiae 367/6 v. Chr. Plebejer Konsul werden (formalrechtliche Wählbarkeit), die Lex Ogulnia brachte für Plebejer den Zugang zu fast allen Priesterämtern und durch die Lex Hortensia 287 v. Chr. wurden Beschlüsse der Plebs (plebiscita) als für das römische Gesamtvolk (populus) verbindlich erklärt. Mit dem Ende der Ständekämpfe bildete sich als neue politische Führungsschicht die Nobilität heraus, aus Patriziern und einigen reichen und mächtigen Plebejern.

Es gab zwar etwas soziale Mobilität und die Nobilität war nicht einfach ein Geburtsadel. Aber bei Wahlen zu den führenden Ämtern wurden normalerweise auch Mitglieder der Nobilität gewählt (durch Ansehen der Familie, zum größten Teil geerbten Reichtum, Klientel und Beziehungsnetzwerk gestützt) und andere fast niemals gegen einen weitgehenden Widerstand der Nobilität (ein aufgestiegener Neuling – homo novus - wie Cicero besaß Wohlwollen in der Nobilität).Tatsächlich gab es also eine Vorherrschaft der Nobilität.

Der Machtschwerpunkt lag im Senat, der als Versammlung von Mitgliedern der Führungsschicht mit seinen Beschlüssen eine große Autorität hatte. Er war eine kontinuierlich tätige Institution, die für Dauerhaftigkeit in der Politik sorgen konnte. Der Senat übte durch seine Beschlüsse (senatus consulta) große Macht aus, weil er die gesammelte Autorität der Gesamtgruppe der politischen Führungsschicht darstellen konnte. Erst in der späten römischen Republik kam es zu einem Machtrückgang des Senates.

Gegen einen übermäßigen Ausbaus der Machtstellung Einzelner und Machtmißbrauch entgegen den Wünschen der Nobilität als Gesamtgruppe, gab es hindernde Grundsätze und die Möglichkeit, nach dem Ende des Amtsjahres die politische Karriere abwärts gehen zu lassen.

Zu den Grundsätzen (Prinzipien) der Verfassung der römischen Republik gehörten:

  • Kollegialität (Ausübung von Ämtern durch mehrere Personen als gleichgestellte Kollegen)

  • Annuität (Begrenzung der Amtszeit der Magistrate auf 1 Jahr [lateinisch annus = Jahr]) Vermeidung der Iteration (Wiederholung; es gab einige Ausnahmen)

  • Verbot der Anhäufung (Kumulation) von Ämtern, verhinderte die gleichzeitige Bekleidung mehrere Ämter

  • Verbot der Aneinanderreihung (Kontinuation) von Ämtern zeitlich direkt hintereinander

Im Notstand konnte ein Diktator ernannt werden, dessen Amtszeit aber nach Verfassungsgrundsätzen auf 6 Monate beschränkt war.

Es gab mehrere Typen von Volksversammlung. Die Zenturiatskomitien (comitia centuriata) waren schon wegen des Stimmübergewichts der Reichen nur eingeschränkt demokratisch.

Abgestimmt wurde in der Reihenfolge der Vermögensklassen, bis eine Mehrheit erreicht war: Reiter (die Reichsten, die sich ein Pferd leisten konnten) und die Fußsoldaten mit 5 nach Vermögen unterteilten Klassen sowie darunter Handwerkern, Musiker und nicht Wehrpflichtigen. Jede Einheit (Zenturie) hatte nur eine Stimme (Mehrheit innerhalb der Einheit). Die Reichen hatten trotz weniger Mitglieder viele Zenturien und so ein größeres Gewicht. Reiter und 1. Klasse der Fußsoldaten (also die Bürger mit dem größten Vermögen) reichten bei Einigkeit schon für eine Mehrheit (wahrscheinlich zusammen 98 Zenturien).

Bücher mit ausführlichen Informationen:

Jochen Bleicken, Die Verfassung der römischen Republik : Grundlagen und Entwicklung. 8. Auflage. Unveränderter Nachdruck der 7., völlig überarbeiteten und erweiterten Auflage. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh. 8. Auflage, 2008 (UTB für Wissenschaft: Uni-Taschenbücher, 460). ISBN 978-3-506-99405

Ingemar König, Der römische Staat : ein Handbuch. Stuttgart : Reclam, 2009 (Reclams Universal-Bibliothek ; Nr. 18688). ISBN 978-3-15-018668-8

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Natürlich hat es demokratische Züge, aber es war Hauptsächlich aristokratisch, was Du ja auch an Königsfamilien sehen kannst.