Warum hat Deutschland keine Verfassung, sondern nur ein Grundgesetz?
11 Antworten
Als das Grundgesetz "erschaffen" wurde (etwa 1950 (dafür bringt mich mein Geschichtslehrer bestimmt um ;-))), war Deutschland geteilt. Eine Verfassung (in der BRD) hätte bedeutet, dass man ein eigenständiges Land ist, was man nicht sein wollte; man wollte eine Verfassung nur für ganz Deutschland.
Später (1990) hat man darüber nachgedacht, ob man eine neue, "echte" Verfassung erstellen sollte oder lieber einfach das Grundgesetz für die anderen Bundesländer übernehmen sollte - und die zweite Variante hat sich durchgesetzt.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland stellt unsere Verfassung dar. Es heißst nur Grundgesetz, weil man 1949 von einer schnellen Wiedervereinigung ausging und dachte, man werde bald gemeinsam eine neue, "richtige" Verfassung ausarbeiten müssen und das Grundgesetz sei nur provisorisch während des Übergangs. Doch dann entschied man sich, das GG als Verfassung zu behalten...
Weil tatsächlich die Weimarer Verfassung bis heute in Teilen gültig ist. So einfach.
Und, gar nicht so unwesentlich, weil das Grundgesetz nicht vom Deutschen Volk, sondern von den Westalliierten akzeptiert wurde.
Ein Staat kann nur eine Verfassung haben. Da wir Rechtsnachfolger der Weimarer Verfassung sind, müsste erst diese Rechtsnachfolge aufgehoben werden.
Nein. Ich bin kein Reichsbürger. Davon gibt es einige im Netz.
Tatsächlich liegt es an uns, ob wir die Weimarer Verfassung abschaffen oder nicht. Jedenfalls überall da, wo sie mit dem Grundgesetz im Widerspruch steht.
Dass ein Widerspruch vorkommen kann habe ich selbst mit weggearbeitet. Daraus entstanden ist die Rechtsgrundlage zur Entstehung Ambulanter Krankenpflegedienste. Ging über den ganz normalen Dienstweg. War nicht mal im Ansatz ein Prozess für nötig. ABER
4,5 Jahre Arbeit von mehreren Arbeitsgruppen
Wer sich selbst die Mühe wert ist, schaut mal bei lexetius nach. Einfach dieses komische Wort in die Suchmaske des Browsers eingeben, dann auf Entscheidungen klicken, dann in die Suchmaske Weimarer Verfassung eingeben und sich Urteile durchlesen, die dazu Stellung beziehen auf die eine oder andere Weise.
Deine Ausführungen sind falsch.
Recht ist so lange gültig wie es nicht durch anderes Recht ersetzt wird. Ob das Grundgesetz als darüber stehendes Recht damit überein stimmt oder nicht spielt hier keine Rolle.
Ein Beispiel dafür, welches mir bekannt ist, ist die rechtliche Grundlage zur Ausbildung der Krankenschwester / des Krankenpflegers, heute großkotz Gesundheitspfleger genannt.
Bis 01.01.1978 galt in dem Bereich altes Recht. Das reichte bis weit in die Weimarer Zeit zurück. Erst die Forderung mehrerer Jahrgänge eines Ausbildungshauses, also mehrerer Jahrgänge von SchwesternschülerInnen erkämpfte auf dem Dienstweg die Beachtung unseres Grundgesetzes in diesem Bereich.
Mal eben so davon auszugehen, dass sich Recht schon von alleine und wenn überhaupt dann nur dank der Arbeit von Titelträgern ändere ist also grundsätzlich falsch. Schon gar nicht juckt es geltendes Recht, was in seiner heutigen Grundlage, dem Grundgesetz steht, so lange sich keiner an seiner Missachtung eben dieses Grundgesetzes stört und Änderung einfordert.
Recht ist so lange gültig wie es nicht durch anderes Recht ersetzt wird
Zitat aus meinem Kommentar:
Es gibt den Grundsatz, dass neues Recht altes Recht aufhebt.
Anscheinend sind wir uns in dem Punkt also einig.^^
Bis 01.01.1978 galt in dem Bereich altes Recht.
Die Weitergeltung alter Gesetze ergibt sich aus Artikel 123 Absatz 1 Grundgesetz.
Unsere Verfassung ist das Grundgesetz.
Nach Artikel 146 Grundgesetz kann sich das deutsche Volk eine Verfassung geben, die dann das Grundgesetz ablösen würde.
Aber nirgends steht, dass davon gebrauch gemacht werden muss.
Ausserdem, um auf Deine Kommentar Bezug zu nehmen, welche Verfassungen in der Welt wurden denn durch eine Volksabstimmung bestätigt?
Weil das Grundgesetz vom parlamentarischen Rat formuliert, von den drei Westalliierten genehmigt und von den Landtagen der Westzone mit Ausnahme von Bayer angenommen wurde. Man hat das Wort Grundgesetz zur Abgrenzung zum Begriff Verfassung mit Bedacht gewählt.
Den Schönheitsfehler fehlende Legitimation hat man versäumt bei der Wiedervereinigung zu beseitigen. Es ist zwar nur ein formaler Fehler, ich verstehe aber nicht warum man den nicht längstens durch eine Volksabstimmung beseitigt hat.
Den Schönheitsfehler fehlende Legitimation hat man versäumt bei der Wiedervereinigung zu beseitigen.
Das Grundgesetz wurde von den Parlamenten der Bundesländer ratifiziert. Das reicht als Legitimation.
Das betrifft ausschließlich die in Artikel 140 GG gennannten Artikel 136, 137, 138, 139 und 141.
https://dejure.org/gesetze/GG/140.html
Das trifft nicht zu. Das Grundgesetz wurde 1949 von den Parlamenten der Bundesländer ratifiziert.
Es gibt den Grundsatz, dass neues Recht altes Recht aufhebt. Die Weimarer Verfassung wurde durch das Grundgesetz ersetzt. Nur die oben erwähnten sog. 'Kirchenartikel' sind noch in Kraft.
Das trifft nicht zu. Zum einen, weil ein Staat nur Rechtsnachfolger eines Staats und nicht einer Verfassung sein, zum anderen, weil die Bundesrepublik Deutschland allgemein als identisch mit dem Deutschen Reich angesehen wird. Identität und Rechtsnachfolge schließen sich aus. .Das ergibt sich u.a. aus dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Grundlagenvertrag mit der DDR:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html#Rn078