War die Notlüge in diesen beiden Situationen richtig?Und Warum?

4 Antworten

Beides ist nicht ganz in Ordnung, da durch eine Lüge das Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten belastet wird.

Im ersten Fall darf der Arzt den Patient nicht "entmündigen", letztlich muß die Entscheidung über die Behandlung immer noch beim Patient liegen. Natürlich darf der Arzt ein Medikament verschreiben, von dem er sicher ist, daß es keine unerwünschten Wirkungen hat, und dazu sagen, daß es seiner Erfahrung nach dem Patient helfen wird.

Kritischer ist der zweite Fall. Da sollte der Minister beantragen, die Öffentlichkeit von dem Ausschuß auszuschließen und die Aussagen vertraulich zu behandeln, oder die Aussage zu der Frage verweigern.

Im ersten Fall handelt es sich nicht um eine Notlüge, sondern um die Therapie eines Patienten. Diese mit Hilfe eines vielleicht wirksamen Medikamentes zu versuchen (nichts anderes ist ein Placebo), ist eine anerkannte Therapieform.

Im zweiten Fall sehe ich das kritischer. Denn der Minister mag - vielleicht sogar im Auftrag seiner Regierung - ein Interesse daran haben, diese Verhandlungen abzustreiten, aber er befindet sich vor einem Ausschuss des Parlaments, also des wahren Volkssouveräns. Er belügt also praktisch seinen Arbeitgeber. Dafür solte er schon wirklich massive und auch später nachvollziehbare Gründe haben.

Im Zweifelsfall ist das aber keine Notlüge, sondern eine echte Lüge.

1) Ein Arzt verschreibt einem Patienten, dessen Leiden psychisch bedingt sind, ein Medikament mit Placebo-Effekt (d.h. er tauscht eine angebliche, aber nicht vorhandene Wirksamkeit vor)

Die Notlüge kann ethisch und medizinisch in Ordnung sein, wenn eine positives Therapieergebnis zu erwarten ist, nämlich zum Beispiel heilende Zuversicht beim Patienten.

Die Verordnung von Placebos ist dagegen nicht in Ordnung, wenn es eine tatsächlich funktionierende, evidenzbasierte Therapie gäbe. Hier würde dem Patienten dann durch die ausbleibende Therapie ein inakzeptabler Schaden zugefügt.

2) Ein Minister bestreitet vor einem Parlamentsausschuss, dass die Regierung bestimmte Geschaftsverhandlungen führe, um im Interesse des Landes durch vorzeitige Offentlichkeit nicht das Geschäft zu gefährden.

Ich empfinde hier eher die Frage nach solchen Dingen als unlauter als das Verschweigen. Natürlich müssen Regierungen stillschweigend verhandeln dürfen. Natürlich darf man unlautere Fragen umgehen.

In beiden Situationen wurde richtig gehandelt finde ich.