Wann und wie verjährt eine „Argliste Täuschung“ -noch eine Chance?
Nehmen wir an -eure Fraj hat vor 2Jahren eine Rolex zum normalen Preis auf Ebay gekauft… sie sieht komplett gut aus -original Papiere usw… nun geht diese Uhr zum reinigen -man schickt sie an Rolex selber und die erkennen dass die Uhr gefälscht wurde. Sie müssen diese Uhr dann aus dem Markr nehmen und man bleibt auf den Kosten sitzen. Besteht eine Möglichkeit den damaligen Verkäufer wegen ggf. Arglistiger Täuschung zu belangen oder ist das unwahrscheinlich? 🤨 also er könnte ja theoretisch immer behaupten er wusste nicht,dass es keine Originale war.
3 Antworten
Was der Verkäufer behauptet interessiert nicht.
- Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !
Gibt es diesen Fall oder müssen wir diesen Fall nur annehmen?
Annehmen ;) sie und ich wollen jeweils eine Rolex holen -und fragen uns wie gut Ebay gegen potentielle Betrüger geschützt wäre
Arglistige Täuschung (§ 123 BGB) kann je nach Sachlage auch unter Betrug (§ 263 StGB) subsummiert werden.
Die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche beträgt 3 Jahre.
Der strafrechtliche Tatbestand (Betrug) verjährt erst nach 5 Jahren.
er könnte ja theoretisch immer behaupten er wusste nicht, dass es keine Originale war.
Wenn er es nicht wusste, kann es ja keine arglistige Taeuschung gewesen sein. Dieses Wissen muss ihm dann auch erst einmal nachgewiesen werden.