Wann und wie verjährt eine „Argliste Täuschung“ -noch eine Chance?

3 Antworten

Was der Verkäufer behauptet interessiert nicht.

  • Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !

Gibt es diesen Fall oder müssen wir diesen Fall nur annehmen?


DrMoney95 
Beitragsersteller
 09.05.2025, 00:00

Annehmen ;) sie und ich wollen jeweils eine Rolex holen -und fragen uns wie gut Ebay gegen potentielle Betrüger geschützt wäre

Von Experte Margita1881 bestätigt

Arglistige Täuschung (§ 123 BGB) kann je nach Sachlage auch unter Betrug (§ 263 StGB) subsummiert werden.

Die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche beträgt 3 Jahre.

Der strafrechtliche Tatbestand (Betrug) verjährt erst nach 5 Jahren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten
er könnte ja theoretisch immer behaupten er wusste nicht, dass es keine Originale war.

Wenn er es nicht wusste, kann es ja keine arglistige Taeuschung gewesen sein. Dieses Wissen muss ihm dann auch erst einmal nachgewiesen werden.