Wann sind Zinserträge Leistungen und wann sind Zinserträge betriebsfremd?
Ich habe hier eine Zuordnungsaufgabe vorliegen:
1) Zinserträge für ein einem Kunden gewährtes Darlehen
Laut Lösungsbuch ist die richtige Lösung, das dies eine "Leistung" ist. Könnte dies nicht auch ein "betriebsfremder Ertrag" sein?
4 Antworten
Meine Begründung wäre: Der Unternehmenszweck ist der Verkauf von Fahrrädern. Da es im Text heißt "Zinserträge für ein einem Kunden gewährtes Darlehen" würde ich mal schließen, dass der Verkauf des Fahrrades nur möglich war, wenn man dem Kunden den Kaufpreis gegen Zinsen als Darlehen gegeben hat und damit dient das Darlehen unmittelbar dem Betriebszweck.
Eindeutig anders wäre es, wenn man das Darlehen einem Kunden zur Finanzierung von dessen Hausbau gegeben hätte.
Insofern fehlt der Fragestellung in der Tat eine Information über den tatsächlichen Verwendungszweck des Darlehens.
Das kommt drauf an, um welche Art Unternehmen es sich handelt.
In der Unternehmensbeschreibung verkauft das Unternehmen eigentlich Fahrräder. Verstehe immer noch nicht, warum laut Lösungsbuch, dann "Leistung" die richtige Lösung sein soll...
Wenn dein Unternehmenszweck die Gewährung von Darlehen ist, ist es eine Leistung.
Wenn nicht, nicht.
In der Unternehmensbeschreibung verkauft das Unternehmen eigentlich Fahrräder. Verstehe immer noch nicht, warum laut Lösungsbuch, dann "Leistung" die richtige Lösung sein soll...
Das ist m.E. Haarspalterei. Da es sich um einen Kunden handelt, der ein Fahrrad gekauft hat, ist der Ertrag nicht betriebsfremd, da aus Fahrradverkauf. Auch wenn das Unternehmen dann als Bank fungiert.