Wann gebe ich meine Kündigung ab?

4 Antworten

Du kannst sie bereits auch vorher einreichen, das ist kein Problem und wirkt sich auf den Kündigungstermin zum 30.04. nicht aus.

Du solltest dir nur überlegen, ob du nach einreichen deiner Kündigung "Probleme" auf der Arbeit bekommen würdest. Als Personaler kann ich aber auch sagen, dass wir als Arbeitgeber uns immer freuen, wenn Mitarbeitende die Kündigung möglichst früh einreichen, damit wir rechtzeitig nach Ersatz suchen können.

Das wird den Mitarbeitenden dann auch angerechnet.

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – HR-Manager, Ausbilder

Elly1997 
Beitragsersteller
 23.03.2025, 21:39

Okay also wenn ich zum 30.4 kündige und die Kündigung aber jetzt zum Beispiel am 31.3 abgebe dann bin ich nicht am 14.4 raus ( wegen den 14 Tagen nach abgebe der Kündigung ) sondern wie in der Kündigung geschrieben zum 30.4 richtig ? 🫠

Dein Kuendigungsschreiben zum 30. April muss spaetestens am 16. April zu postueblichen Zeiten beim Arbeitgeber zugehen, es darf aber natuerlich auch schon frueher zugehen.

Du könntest auch deine Kündigung jetzt für den 31.12.25 abgeben. Diese Kündigungsfrist bedeutet, dass du spätestens vierzehn tage vor Arbeitsende die Kündigung abgegeben mußt.

Das heisst , dass du jetzt schon deine Kündigung abgegeben kannst und dein letzter Arbeitstag dann der 30.4 ist.

Du kündigst also zim 30.4 .


Elly1997 
Beitragsersteller
 23.03.2025, 21:40

oh super danke, ich hab mich irgendwie zu sehr auf die 14 Tage versteift und dachte ich muss diesen Zeitraum exakt einhalten

Doevi  23.03.2025, 21:41
@Elly1997

Nee , mach dir keinen kopf . Gebe sie so früh wie möglich ab. So kann der Betrieb ja auch rechtzeitig planen.

Elly1997 
Beitragsersteller
 23.03.2025, 21:45
@Doevi

Ich dachte immer das die Kündigungsfrist quasi die Spanne zwischen Kündigungszugang bis zum letzten Arbeitstag ist.. aber wenn ich die Kündigung jetzt früher abgebe.. zählt nicht ab dem Eingang die 14 Tage ? 🙈

Doevi  23.03.2025, 21:53
@Elly1997

Ganz genau. Schreib dort folgendes rein :

Hiermit gebe ich fristgerecht meine Kündigung zum 30.4 ab.

Vielleicht mit einem etwas längeren Text.

Wie gesagt, wichtig ist , dass du dort rein schreibst zu wann du kündigst.

Spätestens 14 Tage vor deinem Ausscheiden aus dem Betrieb.