Kündigung Arbeitsvertag?
Hallo,
ich habe eine gesetzliche Kündigungsfrist im Arbeitsvertag geregelt stehen.
Ich möchte zum 30.Juni kündigen.
Kann ich die Kündigung schon jetzt abgeben?
Also früher als ich muss?
Danke. Gruß Frieda
1 Antwort
Ja, du kannst jetzt schon kündigen. Es liegt jedoch ein gewisses Risiko im Raum, dass der Arbeitgeber seinerseits die 30-tägige Kündigungsfrist ausnützt und seinerseits auf den 31.5. die Kündigung dir gegenüber ausspricht. Dann musst du einen Monat früher gehen. Das könnte nicht in deinen Finanzplan passen.
können sie mir nicht mehr zum 31.Mai kündigen, richtig?
Aber - bei gesetzlicher Kündigungsfrist - immer noch zum 15.06.
Du solltest die Kündigung erst in der 2. Mai-Hälfte abgeben.
Du bist nicht mehr in einer Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist?
Nein ich hab keine Probezeit. Ich habe einen Festvertrag und will zum 30.6.kündigen da ich ab dem 1.7.eine neue Stelle habe. Ich habe im Juni die ersten 2 Wochen bereits genehmigter Urlaub und darüber hinaus noch ca. 2 Wochen Überstunden und ca.10 Tage neuer Urlaub für das erste halbe Jahr 2024. Der bereits genehmigte Urlaub im Juni ist Resturlaub aus 2023 der bis 30.6.genommen werden muss.
Daher wollte ich die Kündigung bereits früher abgeben, so dass ich nach meinem Urlaub gar nicht mehr hin muss und eventuell schon vor meinem Urlaub frei bekomme.
Ist das noch verständlich was ich hier schreibe?🧐😉
Ja, das ist verständlich.
Trotzdem solltest Du - wenn es der Fall sein sollte, dass Du Deinem Arbeitgeber nicht so recht "trauen" kannst - die Kündigung so spät wie möglich aussprechen, um zu verhindern, dass er mit einer (eigentlich verbotenen) "Gegenkündigung" reagieren könnte.
Dann wäre es also geschickter noch ne Woche zu warten? Weil wenn ich z.B.die Kündigung am 6.Mai abgebe können sie mir nicht mehr zum 31.Mai kündigen, richtig?