Wann erfolgt Eigentumsübergang beweglicher Sachen vom Vormieter?

2 Antworten

Bei einer Eigentumsübertragung von beweglichen Sachen, sind eine Einigung und eine Übergabe unerlässlich. In der Einigung wird die Eigentumsübertragung zunächst beschlossen. Sie bedarf dabei keiner bestimmten Form. Die Eigentumsübertragung wird erst dann rechtskräftig, wenn die Übereignung durch einen realen Akt, also durch die Übergabe, kenntlich gemacht wird.

Dazu kam ist augenscheinlich bis dato nicht, oder?

Nachtfalter111 
Fragesteller
 15.05.2015, 21:32

Hallo, danke für die Antwort. Nein, dazu kam es nicht und - das ist ja das Problem - der Vormieter ist auch nicht erreichbar (s.o.). Das heißt ernsthaft, wir müssen die Sachen "für immer" in unserem Keller dulden? Na super...

LASSEwillken  15.05.2015, 21:38
@Nachtfalter111

Ist denn die Adresse des Vormieters bekannt? Dann würde ich ihm schriftlich eine Frist setzen.

Maus27  16.05.2015, 02:22
@LASSEwillken

Sollte die Anschrift des Vormieters nicht bekannt sein, dann ggf. eine Auskunftsanfrage ans Einwohnermeldeamt stellen unter Schilderung des Falles. Man muß diese Gegenstände nicht bis "in alle Ewigkeit" aufbewaren, besonders wenn der Eigentümer offensichtlich kein Interesse mehr daran hat (keine Reaktion auf Anrufe und SMS). Ggf. mal bei der Polizei nachfragen oder beim Fundbüro, vielleicht können die weiterhelfen.

Die Aufbewahrung ist mit einem Jahr lange genug, ihr könnt die Sachen entsorgen oder zur Deckung der angemessenen Kosten für Die Aufbewahrung verkaufen. Sollte der Erlös höher sein, müsst Ihr den überschießenden Betrag bei Anforderung innerhalb der dreijährigen gewöhnlichen Verjährungsfrist herausgeben.