Wann erfolgt Eigentumsübergang beweglicher Sachen vom Vormieter?
Hallo liebe Wissende, vor ca. einem Jahr erfolgte der Einzug in eine Mietwohnung. Der Vormieter hat einige Gegenstände, u.a. z.B. ein Fahrrad, im Keller gelassen - er meinte, wenn es nicht stört, holt er es später ab. Seit unserem Einzug haben wir nichts mehr gehört, auf Anruf und SMS hat er nicht reagiert. Seine Sachen stehen heute immernoch im Keller, welche Rechte haben wir nun daran? Müssen wir sie stehen lassen oder können wir sie als unser Eigentum betrachten und damit machen, was wir wollen? Wer kennt die Rechtslage? Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.
2 Antworten
Bei einer Eigentumsübertragung von beweglichen Sachen, sind eine Einigung und eine Übergabe unerlässlich. In der Einigung wird die Eigentumsübertragung zunächst beschlossen. Sie bedarf dabei keiner bestimmten Form. Die Eigentumsübertragung wird erst dann rechtskräftig, wenn die Übereignung durch einen realen Akt, also durch die Übergabe, kenntlich gemacht wird.
Dazu kam ist augenscheinlich bis dato nicht, oder?
Ist denn die Adresse des Vormieters bekannt? Dann würde ich ihm schriftlich eine Frist setzen.
Sollte die Anschrift des Vormieters nicht bekannt sein, dann ggf. eine Auskunftsanfrage ans Einwohnermeldeamt stellen unter Schilderung des Falles. Man muß diese Gegenstände nicht bis "in alle Ewigkeit" aufbewaren, besonders wenn der Eigentümer offensichtlich kein Interesse mehr daran hat (keine Reaktion auf Anrufe und SMS). Ggf. mal bei der Polizei nachfragen oder beim Fundbüro, vielleicht können die weiterhelfen.
Die Aufbewahrung ist mit einem Jahr lange genug, ihr könnt die Sachen entsorgen oder zur Deckung der angemessenen Kosten für Die Aufbewahrung verkaufen. Sollte der Erlös höher sein, müsst Ihr den überschießenden Betrag bei Anforderung innerhalb der dreijährigen gewöhnlichen Verjährungsfrist herausgeben.
Hallo, danke für die Antwort. Nein, dazu kam es nicht und - das ist ja das Problem - der Vormieter ist auch nicht erreichbar (s.o.). Das heißt ernsthaft, wir müssen die Sachen "für immer" in unserem Keller dulden? Na super...