Wann darf man Personen fotografieren und wann nicht?

6 Antworten

Ein reines Fotografieren ist in der Öffentlichkeit grundsätzlich so gut wie immer erlaubt, außer du fotografierst die Person in einer für sie belastenden Lage (betrunken, verletzt, oder Fotos die du zur Erpressung verwenden willst).

Eine Veröffentlichung ist nur dann erlaubt wenn:

  • Die Person ein Teil eines öffentlichen Aufzugs war (z.B. Faschingstänzer)
  • die Person nicht das Hauptmotiv ist (z.B. du eigentlich einen Brunnen fotografiert hast und da halt gerade jemand sitzt, siehe Panoramafreiheit)
  • die Person oder das Motiv zeitgeschichtlich relevant ist (z.B. Fotos von Prominenten).

Nicht erlaubt sind: Fotos, die deine Privatsphäre verletzen, zum Beispiel ein Foto durchs Fenster in dein Zimmer, oder Fotos in privaten Räumen wie Schule/Schwimmbad/Bus wenn die Institution dafür Regeln hat, die es nicht erlauben.

Hallöchen,

Wann du sie fotografieren darfst:

Wenn sie es okay finden, dass du sie fotografierst - sie sollten auf jeden Fall Bescheid wissen

Wann du sie nicht fotografieren darfst:

Wenn sie es nicht wollen. Wenn du sie aber trotzdem ohne Erlaubnis fotografierst, und sie das herausfinden, kannst du eine Anzeige kassieren

Aber das solltest du eigentlich selber wissen...oder nicht ?

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte. 💞 Ich wünsche dir noch einen schönen Donnerstag 🗓️

Viele Grüße

Letizia 🌺

in der Öffentlichkeit grundsätzlich erlaubt. Auf verbotenem oder privatem Grund ist oft eine Genehmigung erforderlich

du musst unterscheiden:

fotografieren

darfst du erst mal prinzipiell jeden, solange nicht die Ausnahmen dazu nach §201a StgB gelten, nämlich wenn:

  • in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum
  • die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt (...) und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
  • in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html

Darüber hinaus gibt es erst mal KEIN Verbot jemanden zu fotografieren, vielmehr gilt hier im Fall der Fälle eine Interessensabwägung.

veröffentlichen

darfst du eine Aufnahme allerdings nur unter den Bedingungen des §22 KunstUrhG und der Ausnahmen dazu nach §23 KunsturhG

also brauchst du dazu entweder die Erlaubnis des Abgebildeten oder du hast den Abgebildeten dafür bezahlt oder du hast eine konkludente Einwilligung wenn beim Machen des Bildes erkennbar ist dass das Bild auch veröffentlicht wird und die Person für das Foto posiert (letzteres basiert auf Rechtsprechung, nicht auf dem Gesetz an sich, rechtlich ist es auch eine Erlaubnis, nur halt nicht explizit gegeben)

Dazu darfst du ein Bild auch dann veröffentlichen wenn die Bilder mit der/den Person(en):

  • Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte
  • Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
  • Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
  • Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient

sind

https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html

https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html

Dass man Bilder, die man veröffentlichen darf auch vorher aufnehmen darf versteht sich von selbst

Man darf eine Person nur dann nicht fotografieren, wenn sie sich in einer Lage befindet, in der sie sich unwohl bzw. belastet fühlt. Ansonsten ist das Fotografieren jedenfalls überall erlaubt