Wann darf ich jemand das auto fahren beibringen?

6 Antworten

Salue

Der "diePest" hat Dir die richtige Antwort gegeben. Wenn du nicht mehr in der Probezeit bist, darfst Du das (aber auch 23 Jahre alt).

Achte aber darauf, dass Euer Wagen eine Handbremse hat, die der Beifahrer erreichen kann. Das ist bei immer weniger Autos der Fall. Mit den elektrischen Handbremsen, ein Unding, ist dies leider nicht mehr möglich.

Da mit der Handbremse ein Auto kaum zu stehen zu bringen ist, übe ich jeweils zuerst auf einem Platz. So kann der Fahrschüler lernen, dass wenn ich "Halt" schreie, er voll auf die Klötze steht.

Wir haben kein Obligatorium für Fahrschulstunden. Der Fahrschüler darf, ohne Fahrstunden, direkt mit einem privaten Auto an die Prüfung gehen. Fährt er "sauber" besteht er die Prüfung auch so.

Tellensohn

Nein, darfst du noch nicht!

Die private Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt und 3 Jahre im Besitz eines unbefristeten Führerausweises Kat. B sein.

https://de.wikibooks.org/wiki/Autofahren_(Schweiz):_Weg_zum_F%C3%BChrerschein

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

nein, du solltest den Fahrausweis 3 oder 5 Jahre haben wenn du ihn neu bekommen hast. nach den 3 oder 5 Jahren darfst du neben einem lernenden sitzen.

Natürlich, der Schüler darf das Auto aber nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen fahren.

Ja, auf nicht öffentlich zugänglichen Privatgelände geht das. In der Öffentlichkeit nicht.