Wäre es verboten ohne Erlaubnis zu "angeln", wenn sich am Ende der Angelschnur eine Kamera statt des Angelhakens befindet, also um die Fische nur zu sehen?

6 Antworten

Ich sehe, Du hast noch nie geangelt, ansonsten wüsstest Du, dass sich immer wieder mal ein Köder - in Deinem Fall die Kamera - nicht mehr raus ziehen lässt, weil dieser oder die Schnur sich irgendwo verhakt.

Das lässt sich meist auch deswegen manchmal schlichtweg nicht vermeiden, wegen der von oben nicht immer erkennbaren, stark verwirbelten Strömung unterhalb des Wasserspiegels. Und weil die Köder so oftmals trotz aller Gegenwehr ganz schnell in Bereiche reingezogen werden, wo sie sich an Ästen etc, die dort schon vor längerer Zeit reingetrieben wurden, massiv verhaken, kriegt man sie dann auch partout nicht mehr raus und es reißt irgendwann einfach die Schnur.

Auch ein selber dort "mal eben" reingehen und den Köder "retten" ist oftmals unmöglich - außer man will schwimmen und tauchen und sich dabei selbst in Gefahr bringen.

Natürlich kannst Du auch einfach dort die Kamera einsetzen, wo es nur ruhiges Wasser gibt, aber dann wundere Dich nicht, wenn Du nur sehr wenig zu sehen kriegst und das auch nur etwas sehr langweiliges ist.

Außerdem werden solche Aktionen nicht bei jedem auf Gefallen stoßen. Ich selbst als langjährige Anglerin z.B. wäre alles andere als begeistert davon.

P.S.: WICHTIG: bereits der Zutritt ans Ufer ist in manchen Bereichen schon aufgrund von Umweltschutz und aus Haftungsgründen etc. nur mit dem entsprechenden Gewässerschein zulässig, den man als Angler mit seiner Mitgliedschaft im Angelverein bekommt! Wenn man dort dann ohne irgendeine schriftliche(!) Genehmigung agiert und entdeckt / gemeldet wird, kann es schnell mal teure Folgen haben.

Woher ich das weiß:Hobby
Photon00  18.10.2020, 10:49
WICHTIG: bereits der Zutritt ans Ufer ist in manchen Bereichen schon aufgrund von Umweltschutz und aus Haftungsgründen etc. nur mit dem entsprechenden Gewässerschein zulässig, den man als Angler mit seiner Mitgliedschaft im Angelverein bekommt!

Aber auch nur an manchen Gewässern. Auch wenn oft Schilder an den jeweiligen Gewässern sind müssen sie oft der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Gerade in Bayern ist das so, aber auch in anderen BL.

Besonders geschützte Bereiche dürfen auch von Anglern i.d.R. nicht betreten werden und Haftung wird generell nicht übernommen. Sowas wird bei den Vereinen schon gleich ausgeschlossen und dafür unterschreibt man auch.

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Erkundige dich, ob es am Gewässer spezielle Vorschriften gibt...Betretungsverbote, Naturschutzgebiet, Privatbesitz etc. und wem es gehört. Da würde ich vorher dann mal anfragen, ob das in Ordnung ist, wenn du das machst.

Allerdings....die Aufnahmen werden eher nicht zu gebrauchen sein. Die muss anständig ausgebracht werden, nicht einfach irgendwo hingeworfen, wo dann die Kamera schief steht, in den Himmel oder Boden zeigt. Auch wenn du die dann mit der Angel führst (Waterwolf z. B.) werden die Aufnahmen so wackelig, dass man kurz vor einem epileptischem Anfall ist. Nicht zu gebrauchen, auch wenn solche Sachen oft gefeiert werden.

Willst du es richtig machen, dann hol dir eine Systemkamera mit Schutzhülle / Gehäuse und externe Leuchtquellen (bei größeren Tiefen) Damit dann am Ufer lang oder etwas tauchen (am Badesee z. B.)

Woher ich das weiß:Hobby – Über 20 Jahre Erfahrung

Da das ja kein Angeln ist, ist das erlaubt, also zumidnest gesetzlich. Davon unberührt bleibt natürlich das Recht eines Teich- oder Seebesitzers, dir an seinem Teich zu erlauben oder zu verbieten, was immer er möchte.

Nein. In dem Fall angelst du ja nicht, sondern filmst.

Das wäre laut deutschem Recht völlig legal. Wahrscheinlich würde der Rechteinhaber sehr erstaunt und verdutzt kucken, wenn du eine Kamera raus ziehst, aber das kann dir ja egal sein ;)

Steaved  18.10.2020, 01:13

das kann man so pauschal nciht sagen. wenn du ohne erlaubnis an einem privaten gewässer bist ist das rechtlich nciht einwandfrei

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