Vorstand Deutsche Bahn Anweisungen machen?

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Die Deutsche Bahn ist eine Aktiengesellschaft, zu 100% im Besitz des Bundes. Sie hat einen Vorstandsvorsitzenden, der das operative Geschäft führt und einen Aufsichtsrat, der im wesentlichen den Vorstandsvorsitzenden einstellt und entlässt, aber auch wesentliche Grundsatzentscheidungen trifft. Der Aufsichtsrat wird von der Aktionärsversammlung gewählt - da 100% dem Bund gehören übernimmt der Bundesverkehrsminister diese Aufgabe. Der bestimmt aber nur 10 Mitglieder des Aufsichtsrates, 10 weitere Mitglieder werden von den Arbeitnehmern gewählt. Aktionärsversammlungen müssen 1 x im Jahr stattfinden und den Geschäftsbericht absegnen und ggf. die Dividente festlegen.

Einen direkten Zugriff auf das operative Geschäft hat er formal nicht. Insoweit kann der Verkehrsminister nicht direktiv direkt einwirken. Aber er kann Wünsche äußern und ggf. nach Ablauf der Amtszeit oder in einer a.O. Aktionärsversammlung auch Aufsichtsräte abwählen, die seinem Kontingent angehören. Der Verkehrsminister gehört dem Aufsichtsrat nicht an, aber seine Staatssekretärin Anja Hajduk, Vorsitzender des Aufsichtsrates ist aber Werner Gatzer, Staatssekretär im Finanzministerium.

Aber die große DB AG ist in eine große Zahl von anderen Firmen untergliedert, die meist wieder eigene AGs sind im Besitz der DB AG.

Woher ich das weiß:Recherche