Vor und nacharbeit einzelhandel?
Hallo zusammen! Ich habe das Netz dazu bereits durchforstet aber zu meinem speziellen Fall leider nichts aussagekräftiges gefunden, hoffe ihr könnt mir helfen =)
Ich arbeite zurzeit seit ca 2 Jahren in einem Einzelhandelsbetrieb in der Getränke Abteilung. Die Sache mit der vor und nacharbeit mache ich schon seit längerem mit und ich habe mir auch erst gedacht das es sich so gehört, bis mich mein Freund darauf gebracht hat das da was nicht stimmt.
Zur fallbeschreibung: von mir, ausgelernter einzelhandelskaufmann, wird von meinem Chef verlangt das ich 15 Minuten vor- und teilweise 30 Minuten nach der Arbeit unentgeltlich zu leisten habe. Das mit der Vorarbeit habe ich in einigen gesetzestexten gefunden und bin da schon schlau geworden. Nur bei der nacharbeit nicht da das ein wenig speziell ist. Es sieht nämlich so aus das wir als ladenpersonal in die Metzgerei helfen müssen. Abwaschen, kehren, waren ins kühlhaus Räume und abdecken etc..
Darf mein Chef diese nacharbeit unentgeltlich von mir verlangen? Habt ihr da ein paar gesetzestexte für mich die ich vielleicht übersehen habe?
Vielen Dank im voraus für die Hilfe =)
3 Antworten
Es kommt auf deinen Arbeitsvertrag an.
In meinem steht zB das monatlich bis zu 8 Überstunden unentgeltlich sind. Ich bekommt erst ab der 8 Stunde meine "Nacharbeit" bezahlt.
Dann musst du definitiv die längere Arbeitszeiten als Freizeitausgleich nutzen dürfen.
Es gibt arbeitsrechtlich keine "Vor- oder Nacharbeit", es gibt nur Arbeit, und die ist in aller Regel zu bezahlen.
Wenn sie nicht bezahlt wird, ist es deine Freizeit und in deiner Freizeit kann dir niemand Anweisungen geben.
Diese "Nacharbeit" geschieht auf Anweisung des AG (genau so wie die Vorarbeiten) und zählt zur Arbeitszeit die bezahlt oder als Freizeitausgleich gegeben werden muss. Der AN macht dies nicht zum "Privatvergnügen".
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/bezahlte-arbeitszeit/3562652.html
Hallo, diesbezüglich wurde in meinem Vertrag nichts geregelt. Es steht nur folgendes drinnen:" der AN Verpflichtet sich auf Anforderung auch Überstunden zu leisten. Diese müssen innerhalb 12 Monaten ausgeglichen werden".