Von der Schweiz wieder einreisen mit Schengen-Visum?
Hallo,
momentan ist meine Tante aus den Philippinen bei uns zu Besuch (Sept.-Dez.) und hat ein Schengen-Visum mit einer Verpflichtungserklärung von mir.
Sie möchte zusammen mit meiner Mutter meine andere Tante in Konstanz besuchen, die bald wieder verreist. Deshalb wollen sie das noch diese Woche machen.
Ist es in Ordnung, was das Schengen-Visum angeht, wenn sie von Hamburg nach Zürich fliegen und dann mit dem Zug nach Konstanz fahren?
und für den Rückweg dasselbe?
Sie reist ja dann quasi mehrfach ein und aus.
Nur mit dem Zug von Hamburg aus zu fahren, ist leider nicht möglich, da meine Mutter auch nur drei Tage Zeit hat, wovon zwei Tage nur für die Zugreise draufgehen würden.
Sie haben sich erst jetzt entschieden, weshalb ich den Bürgerservice noch nicht anrufen und nachfragen konnte
2 Antworten
Natuerlich darf sie das mit einem gueltigen Schengenvisum. Sie verlaesst den Schengenraum ja gar nicht.
Das Schengenvisum gilt fuer den gesamten Schengenraum, also auch fuer die Schweiz. Waehrend der Visumgueltigkeit darf sie sich also im gesamten Schengenraum frei bewegen.
Das Visum fuer eine Einreise berechtigt sie zu einer Einreise in den Schengenraum. Den verlaesst sie auch nicht, wenn sie von Deutschland in die Schweiz reist.
Und das ist auch egal wie oft sie quasi einreist?
Und auch wenn es anders rum ist für die Rückfahrt? (Schweiz > DE)
Sorry, will es nur nochmal bestätigt haben :)
Mit einem Visum fuer eine Einreise darf sie natuerlich nur einmal in den Schengenraum einreisen. Was du da beschreibst (Deutschland > Schweiz > Deutschland) beinhaltet aber gar keine Einreise in den Schengenraum, weil sie den bei dieser Reise gar nicht verlaesst.
Dein Denkfehler besteht darin, dass du anscheinend eine Einreise von einem anderen Schengenstaat nach Deutschland mit einer Einreise in den Schengenraum verwechselst. Das ist aber nicht der Fall, weil die Schweiz ebenso zum Schengenraum zaehlt und man diesen dann auch gar nicht verlaesst. Innerhalb des Schengenraums kann sie mit einem gueltigen Schengenvisum so oft zwischen den einzelnen Staaten hin und her reisen, wie sie will.
Man beantragt das Schengenvisum fuer das Land in dem man einreist, kann sich aber mit diesem Visum im Schengenraum frei bewegen. Von daher - gute Reise.
Danke für die Antwort!
Also ist es egal, ob sie nur ein Schengen-Visum (1) hat und kein Multi?
Oder bedeutet das einfach nur die Einreise selbst in den Schengen-Raum und nicht nur Deutschland?