Von 38,5 std auf 35 std?
Hallo
es geht darum das ich meine wöchentliche Arbeitszeit auf 35 std reduzieren möchte.
Bin alleinerziehende Mama einer 4 jährigen Tochter und arbeite momentan 38,5 std (Vollzeit in einer Kita als Kinderpflegerin) da es mir momentan aber etwas zu viel ist möchte ich ein bisschen mit den Zeiten runter gehen.
Was steht mir als alleinerziehende an Hilfen zu ?
Kann mein Arbeitgeber mir die Reduzierung verweigern wegen personellem Engpass ?
Weiss auch nicht ob man auf meiner Arbeit auf 35 std runtergehen kann....
Hab auch angst finanziell nicht so gut da zu stehen
Wie viele Beschäftigte hat Dein Arbeitgeber?
Wie lange bist Du schon dort beschäftigt?
arbeite für die Stadt also es sind sehr viele
bin jetzt seit 6 Jahren da
2 Antworten
Hi!
Wäre vielleicht die sog. Brückenteilzeit etwas für dich? Voraussetzung ist u. a., dass bei deinem AG über 45 Beschäftigte arbeiten, du mehr als 6 Monate dort arbeitest und die o. g. 38,5 h für 1-5 Jahre verringert werden. Anschließend hättest du wieder Anspruch auf deine VZ-Tätigkeit. Mehr Infos, auch zu Gründen für die Ablehnung durch den AG, findest du hier: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/Teilzeit/Fragen-und-Antworten-Brueckenteilzeit/faq-brueckenteilzeit.html
Falls das für dich nicht in Frage kommt, kannst du dich hier zur "klassischen" Teilzeit informieren: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/Teilzeit/Fragen-und-Antworten/faq-teilzeit.html
Bei weiterführenden Fragen kannst du dich beim Bürgertelefon des BMAS zum Thema "Teilzeit und Minijobs" informieren: 030 221 911 005
Vielleicht kann dir der Teilzeitrechner des BMAS eine erste Orientierung zwecks Gehalt geben? https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/Teilzeit/Teilzeitrechner/teilzeitrechner.html Ansonsten vielleicht einfach bei deiner Personalabteilung anrufen?
Da du nach Leistungen für Alleinerziehende fragst: Auf dem Familienportal des BMFSFJ findest du Infos zu Leistungen wie Unterhalt/Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, Kinderzuschlag & Co.: https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/trennung/allein-und-getrennt-erziehende-eltern
Alles Gute für dich!
Ja, bei Dir scheinen die grundlegenden Voraussetzungen gegeben zu sein.
Du musst das schriftlich beantragen. Eigentlich solltest Du, bei Deinem kommunalen Arbeitgeber, entsprechend Personalvertreter bzw. Personalräte vorfinden.
Die beraten und begleiten Dich bei Deinem Vorhaben.
Nun, wenn Du dann ca. 10% weniger arbeitest, wird auch bei den Gehaltsabrechnungen weniger erscheinen. Ob das aber 1 zu 1 gerechnet wird, müssen die Personalvertreter wissen. Zu Deinem Nachteil darüber hinaus, glaube ich, geht es nicht.