Von 38,5 std auf 35 std?


22.04.2025, 21:10

Hab auch angst finanziell nicht so gut da zu stehen

DietmarBakel  22.04.2025, 21:23

Wie viele Beschäftigte hat Dein Arbeitgeber?

Wie lange bist Du schon dort beschäftigt?

Problem2024 
Beitragsersteller
 22.04.2025, 21:24

arbeite für die Stadt also es sind sehr viele

bin jetzt seit 6 Jahren da

2 Antworten

Hi!

Wäre vielleicht die sog. Brückenteilzeit etwas für dich? Voraussetzung ist u. a., dass bei deinem AG über 45 Beschäftigte arbeiten, du mehr als 6 Monate dort arbeitest und die o. g. 38,5 h für 1-5 Jahre verringert werden. Anschließend hättest du wieder Anspruch auf deine VZ-Tätigkeit. Mehr Infos, auch zu Gründen für die Ablehnung durch den AG, findest du hier: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/Teilzeit/Fragen-und-Antworten-Brueckenteilzeit/faq-brueckenteilzeit.html

Falls das für dich nicht in Frage kommt, kannst du dich hier zur "klassischen" Teilzeit informieren: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/Teilzeit/Fragen-und-Antworten/faq-teilzeit.html

Bei weiterführenden Fragen kannst du dich beim Bürgertelefon des BMAS zum Thema "Teilzeit und Minijobs" informieren:  030 221 911 005

Vielleicht kann dir der Teilzeitrechner des BMAS eine erste Orientierung zwecks Gehalt geben? https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/Teilzeit/Teilzeitrechner/teilzeitrechner.html Ansonsten vielleicht einfach bei deiner Personalabteilung anrufen?

Da du nach Leistungen für Alleinerziehende fragst: Auf dem Familienportal des BMFSFJ findest du Infos zu Leistungen wie Unterhalt/Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, Kinderzuschlag & Co.: https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/trennung/allein-und-getrennt-erziehende-eltern

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, bei Dir scheinen die grundlegenden Voraussetzungen gegeben zu sein.

Du musst das schriftlich beantragen. Eigentlich solltest Du, bei Deinem kommunalen Arbeitgeber, entsprechend Personalvertreter bzw. Personalräte vorfinden.

Die beraten und begleiten Dich bei Deinem Vorhaben.

Nun, wenn Du dann ca. 10% weniger arbeitest, wird auch bei den Gehaltsabrechnungen weniger erscheinen. Ob das aber 1 zu 1 gerechnet wird, müssen die Personalvertreter wissen. Zu Deinem Nachteil darüber hinaus, glaube ich, geht es nicht.