Vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst (Bundespolizei)?
Hallo,
Ich habe den Test für den gD nicht geschafft, aber für den mD hat es gereicht. Daher wollte ich fragen, ob es eine Möglichkeit gibt aufzusteigen.
Kann ich mich während der Ausbildung beim mD für das EAV für den gD bewerben, oder muss ich eine gewisse Zeit im mD gearbeitet haben, um aufsteigen zu können, wie genau läuft das ab?
Und angenommen ich habe den EAV für den gD bestanden, während ich aber im 3. Lehrjahr beim mD bin, muss ich dann das ganze Studium von neu anfangen, oder wird das etwas gekürzt? Oder agenommen ich hätte es geschafft, wenn ich die Ausbildung im mD geschafft habe, wird dann irgendwie gekürzt?
Ich habe eine Fachhochschulreife. Und komme aus Hessen.
Danke im Voraus :)
3 Antworten
Du kannst im mD starten, dich dann für den gD bewerben und wenn du das EAV schaffst, kannst du im gD anfangen.
Du musst dann aber komplett neu anfangen, würde sich dann aber trotzdem mehr lohnen. Denn wenn du im mD die Ausbildung abschließt ( 2,5 Jahre) , kannst du danach den Aufstieg machen, der dauert dann aber nochmal 2 Jahre. Außer du machst den verkürzten Aufstieg, der geht nur 4 Monate, aber dann kannst du im gD (Soweit ich weiß) nur bis zum POK kommen.
So nicht ganz richtig. Für den verkürzten Aufstieg musst du bereits 10 Jahre fertig ausgebildet, mindestens seit 3 Jahren Polizeihauptmeister, immer überdurchschnittlich bewertet worden und maximal 56 Jahre alt sein. Der verkürzte Aufstieg dauert außerdem 6 Monate und man kann maximal bis zum Polizeihauptkommissar der Besoldungsstufe A11 befördert werden.
Nachzulesen in §16 Bundespolizeilaufbahnverordnung.
Du kannst dich im laufe des 1. und 2. Dienstjahres erneut für das EAV für den gD Bewerben & auch während der Ausbildung im mD im gD beginnen.
Solltest du diesen Weg einschlagen, wird dir jedoch nichts angerechnet und du musst die vollen 3 Jahre des Studiums von beginn an machen.
Solltest du jedoch die Ausbildung beenden und dich danach für den gD Bewerben und alles bestehen, dauert das Studium nur noch 2 Jahre und 2 Monate.
Ich kenne es tatsächlich nur so, dass erst die Ausbildung zu Ende gemacht wird. Das sind ja Planstellen, die auch besetzt werden sollen. Da brechen ja auf "natürlichem" Weg genug weg.
Ob du dann für eine Weiterbildung in den gD berücksichtigt wirst, hängt von den freien Stellen, deiner Leistung und dem Bewerberfeld ab. Für manche klappt es schnell, für andere nie.
Allerdings dachte ich, dass Hessen gar keinen mD hat ....
Gruß S.
Sag ich doch. Was stimmt jetzt also nicht?!
Hessen ist Hessen. LaPo. Bund ist Bund. BuPol.
Es gibt keine Bundespolizei Hessen!
Hessen hat in der Landespolizei keinen mD, aber bei der Bundespolizei schon