Vom Erbe zurücktreten?

8 Antworten

Du kannst zwar einen Erbverzicht notariell beurkunden lassen, der dann auch gültig ist, aber das befreit nicht von der Verpflichtung ggf. Unterhalt zu leisten.

Wenn Du sie dazu bringen kannst, einen Mordversuch an Dir zu verüben, bist Du frei. Ob die bisherigen "Verfehlungen" (und was davon kannst Du beweisen?) Deiner Mutter ausreichen, bezweifle ich. 

Par 1611 BGB sieht das nur in schlimmen Fällen vor:

(1) Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden
bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich
einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu
leisten, die der Billigkeit entspricht.

> Möglichkeit so eine Vermutung aktenkundig zu machen

Solange die nur auf Deiner Befürchtung beruht und nicht auf nachweisbarem Vorhaben Deiner Mutter, sehe ich da keine Möglichkeit.

Nicht mehr als den Selbstbehalt von 1800 Euro verdienen oder dein Einkommen durch das Abzahlen einer selbst genutzten Immobilie mindern

Das kannst du nicht verhindern. Egal wie euer Verhältnis ist wirst du oder evtl Geschwister später für die zu erbringenden Kosten aufkommen müssen.

Aus diesem Grunde solltest du auch nicht vorschnell auf ein späteres Erbe verzichten (jetzt geht das sowieso nicht). Das Erbe kann die Kosten die dir evtl entstehen wenigstens teilweise wieder abdecken.

Vermeide den Kontakt wenn das für dich besser ist und mache dir jetzt keine sorgen darum was irgendwann mal sein wird.

Das Erbe hat nichts mit der Unterhaltspflicht zu tun.

D. h. selbst wenn du auf das Erbe verzichtest, hast du der Unterhaltspflicht nachzukommen. Es kann höchstens sein, dass du aus dieser Nummer rauskommst, wenn du nachweisen kannst, dass sie dich mißhandelt hat und nicht mal da ist es sicher.