Müssen Geschwister bestattungskosten tragen?
Hallo,
Ich habe gestern erfahren, dass meine Mutter verstorben ist. Ich habe seit Ca. 10 Jahren keinen Kontakt mehr zu ihr gehabt.
Ich habe noch eine Schwester, es leben - soweit ich weiß - noch 2 Geschwister meiner Mutter. Die verstorbenen Geschwister waren teils verheiratet, teils geschieden.
Ich werde das Erbe ausschlagen, sobald ich von offizieller Stelle Kenntnis vom Tod meiner Mutter habe. Bisher weiß ich davon nur durch eine Nachbarin. Meine Mutter lebte in einem Obdachlosenheim.
Meine Schwester bezieht Hartz 4, die einkommensverhältnisse der Geschwister und Schwager / Schwägerinnen meiner Mutter kenne ich nicht.
Ich habe mehrere Fragen:
1. müssen die Geschwister meiner Mutter sich an den bestattungskosten beteiligen?
2. sind die einkommensverhältnisse von Bedeutung?
3. müssen sich auch die Schwager / Schwägerinnen beteiligen, wenn die Ehe zum Bruder / Schwester meiner Mutter bereits geschieden ist bzw. der Bruder oder Schwester meiner Mutter verstorben ist?
3 Antworten
Da auch Geschwister bestattungspflichtig sind, müssen sie unter Umständen auch die Bestattungskosten tragen. Allerdings wohl kaum in diesem Fall. Die Reihenfolge der Bestattungspflicht variiert etwas von Bundesland zu Bundesland (Bestattungsrecht ist Landesrecht). Aber überall sind die volljährigen Kinder vorrangig vor den Geschwistern bestattungspflichtig.
Alleine Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner sind vorrangig vor den Kindern in der Bestattungspflicht.
Der Bestattungspflichtige hat auch die Kosten zu tragen, es sei denn es gibt einen Erben.
Die Einkommensverhältnisse sind nicht von Belang. Wenn man die Kosten nicht tragen kann, kann man einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozialamt stellen.
Ich kenne kein Bestattungsgesetz in dem Schwägerinnen und Schwager bestattungspflichtig wären.
Da würde das Sozialamt mit Sicherheit an dich heran treten...
Also kann ich genauso gut den bereits beauftragten Bestatter den Auftrag erledigen lassen?
Der ist nämlich günstiger als wenn das Ordnungsamt die Bestattung in Auftrag gibt.
Alle direkten Familenangehörigen können für die Kosten herangezogen werden,egal ob das Erbe ausgeschlagen wird,und das Einkommen wird da berücksichtigt.
Kannst du mir folgendes beantworten?
Hab mit drei Anwälten gesprochen, alle sagen was anderes.
Also:
Ich gehe arbeiten, meine Schwester bezieht Hartz 4.
Wenn ich jetzt ausschlage, meine Schwester aber nicht, ist sie ja Alleinerbin. Muss sie dann auch die Kosten allein tragen? Und ich bin raus?
Oder kann es sein, dass das Sozialamt dann an mich herantritt?