vom Beschleunigungsstreifen direkt auf die Überholspur?

3 Antworten

Dazu gibt es folgende Formulierungen in der StVO.

Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. (§ 5 Abs. 4 Satz 1)
Das Überholen ist unzulässig bei unklarer Verkehrslage. (§ 5 Abs. 3 Nr. 1)

Diese Regelungen gibt es seit 1970 und wurden seitdem nur leicht überarbeitet.

Also wenn von hinten niemand kommt und man damit niemanden gefährdet, ist das erlaubt.
Woher ich das weiß:Recherche
Von Experte emesvau bestätigt

Es ist dann legal, wenn man die jeweiligen Fahrstreifenwechsel mit der erforderlichen Rücksichtnahme und Vorsicht vollzieht. In dem Fall wird sich auch niemand beschweren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so

Bereits vor etwa 35 Jahren hat so eine Fahrweise die Polizei schon als verkehrsgefährdend eingestuft. (Ehemaliger Arbeitskollege wurde deshalb Kontrolle unterzogen).

Von daher ist es wohl nur eindeutig erlaubt, wenn von hinten kein Fahrzeug kommt, dass dieses Manöver beobachten kann.