3 Antworten

Legal ja, allerdings nur mit gelb eingestellter Lichtfarbe und nur im Stand. Blau darfst du gar nicht nutzen und am besten ist es wenn du die Lampe während der Fahrt im Kofferraum hast, damit sie nicht "jederzeit einsatzbereit" ist.

Ist aber eine tolle Kennleuchte, ist bei mir auch im Einsatz :)

Nein, da es eine Blaulicht Funktion hat. Normalen Bürgern ist es nicht gestattet so eine Einrichtung zu haben.

Die gelbe Blinkfunktion dürftest du benutzen. Aber eben auch nur, um z. B. vor einem Unfall zu warnen.

Blaulicht darf nur von Behörden bzw. Personen mit Sonderrechten genutzt werden.

Das sind Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Zoll, Bundeswehr, Katastrophenschutz.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.