Vollmacht für Kino?

5 Antworten

Egal, ob Vollmacht oder nicht, egal ob Elternbegleitung oder nicht:

Mit 14 kommt man in keinen Film ab 16.

Es gibt zwar eine Ausnahmeregelung aber das gilt ausschließlich für Filme ab 12 wenn das Kind mindestens 6 Jahre ist und von Erziehungsberechtigten begleitet wird.

Man benötigt einen Kinobesitzer/Kinopersonal, der/das ein Auge zudrückt und dem der Gewinn wichtiger ist als der Jugenschutz und eventuelle Strafen, die er bekommen könnte.

Mit 14 darf der Kinobesitzer dich eigentlich nicht einmal dann in den Film rein lassen, wenn du von deinen Eltern, den Eltern aller 4 anderen "Kinder", dem Papst und Angela Merkl gleichzeitig begleitet wirst.

Annabeth16 
Fragesteller
 16.11.2015, 18:32

wieso eigentlich nicht. es heißt ja "freiwillige" selbstkontrolle

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DieKatzeMitHut  16.11.2015, 18:33
@Annabeth16

Ja, die Produzenten können sich aussuchen, ob sie den Film der Kommision vorführen oder nicht. Das ist total freiwillig.

Wenn sie es nicht tun, dann bekommt der Film automatisch keine Jugendfreigabe. Das steht jedem frei.

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Panazee  16.11.2015, 18:36
@Annabeth16

Ja, und deine Eltern dürfen zu Haue mit dir jeden Film anschauen, der nicht indiziert ist. Also auch brutalste Horrorfilme ab 18. Für Kinobesitzer ist die Altersfreigabe aber verbindlich.

Freiwillig bedeutet aber nicht, dass man sich freiwillig daran halten muss, sondern dass man einen Film den man gedreht hat nicht zwingend von der FSK beurteilen lassen muss. Tut man das aber nicht, dann bekommt er keine FSK Einstufung und ist automatisch ab 18. Verstößt der Inhalt des Filmes dann gegen geltendes Recht ist der Kinobetreiber haftbar dafür das verbreitet zu haben.

Nur für Eltern in den eigenen 4 Wänden stellt die FSK Einstufung lediglich eine Empfehlung dar. Für alle anderen ist sie verbindlich.

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Panazee  16.11.2015, 18:49
@Panazee

P.S.:

Es gibt allerdings eine Ausnahme beim FSK für Kinobesitzer. Ist das Kind zwischen 6 und 11 Jahren alt, dann darf es einen Film ab 12 anschauen, wenn ein Elternteil dabei ist. Es muss aber zwingend die eigene Mutter und/oder der eigene Vater sein. Da gibt es auch nicht die Möglichkeit mit einer Vollmacht und der Tante, dem Onkel, dem Bruder oder sonstwem rein zu gehen.

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DieKatzeMitHut  16.11.2015, 19:05
@Panazee

Sicher? Man kann doch später auch die Personensorge zeitweise überschreiben, beispielsweise wenn ein Minderjähriger in die Disko will.

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feuerwehrfan  17.11.2015, 14:31
@Annabeth16

Das Wort freiwillig bezieht sich nur auf das Verhältnis Filmindustrie zur FSK. Es gibt keinen Prüfzwang, sondern die Filme werden freiwillig vorgelegt. Wenn die FSK aber eine Altersfreigabe festgelegt hat, dann ist diese Altersfreigabe verbindlich. 

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uncutparadise  16.11.2015, 19:13

Ja. Sicher. JuSchG. Kein 14jähriger kommt in einen FSK16 Film. Egal wie.

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uncutparadise  16.11.2015, 19:14

@annabeth: wie lange schreibt die FSK schon auf ihrer Seite, warum sie Freiwillige heißt ???

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wird schwer, als ich in deinem Alter war, hatte ich eine Freundin die auch im selben Alter war. Ihr Vater Betrieb eine Erotik Bar in der wir uns Aufhielten. Dann kam die Razzia, meine Freundin durfte Bleiben, ich musste gehen weil ihr Vater nicht mein Vormund war. 

mit Vollmacht ist es leider auch nicht so einfach. Da kannst du dich bei den Personen Bedanken die ständig Vollmacht Gefälscht haben. 

eine Möglichkeit wäre Eventuell das deine Mutter, ihrer Mutter eine Vollmacht überschreibt... bin mir da aber leider nicht ganz sicher ob das wirklich so einfach geht. Um auf Nummer sicher zu gehen, am besten den Kino Betreiber Fragen was du tun kannst. 

Wenn das Kino in Deutschland ist und auf das Jugendschutzgesetz $ 11 achtet gilt: Ihr kommt überhaupt nicht rein. In einen Film ab 16 Jahren kommt man erst ab dem 16. Geburtstag rein, egal mitkommt ob die Eltern es euch erlauben.

Wenn der Film ab 16 Jahre frei gegeben ist..dürfen auch keine 14jährigen eingelassen werden..eine Vollmacht spielt absolut keine Rolle oder auch, ob ein Erwachsener dabei ist.

Gesetz ist Gesetz!

Annabeth16 
Fragesteller
 16.11.2015, 18:31

Aber mit den eltern darf man rein, glaub ich...

es war aber auch so als ich noch keine12 war durfte ich auch mit 9 schon in einen film mit einem erwachsenen

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amdros  16.11.2015, 18:33
@Annabeth16

Du glaubst verkehrt.

Dein Beispiel ist auch etwas anderes..es geht bei deiner Frage um  das Jugendschutzgesetz und das können auch keine Eltern außer Kraft setzen.

Läßt dich der Einlaßdienst trotzdem ins Kino, macht er sich strafbar und könnte u. U. Strafe zahlen müssen wenn kontrolliert wird.

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DieKatzeMitHut  16.11.2015, 18:34
@Annabeth16

Glaubst du, ist aber nicht so.

In Filme mit der Fsk12 kann bereits ein 6-jähriges Kind in Begleitung gehen. Das ist aber die einzige Ausnahme.

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feuerwehrfan  17.11.2015, 14:33
@Annabeth16

Das gilt nur bei FSK ab 12 Jahren und nur in Begleitung der eigenen Eltern. 

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