Vollkasko keine Bilder keine Polizei?

5 Antworten

Wenn du einfach so weitergefahren bist, dann hast du da eine astreine Unfallflucht begangen.

Denn die Leitplanke gehört ja jemandem, wenn auch keiner Privatperson. Du hast die Leitplanke bei einem Verkehrsunfall beschädigt und hättest den Schaden sofort einer Feststellungsbereiten Person oder der Polizei melden müssen.

Neyyyy 
Fragesteller
 12.12.2022, 05:40

Danke für eine Antwort auf garnichts 😅

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wattdennnu2  12.12.2022, 07:51
@Neyyyy

Die richtige Antwort ist darauf bezogen:

...könnte die Versicherung Probleme diesbezüglich h machen ?

Du musst deinem Versicherer gegenüber plausibel erklären, wie es zu dem Schaden gekommen ist!

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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat. Deine Vollkasko muss nicht zahlen. Viel Spaß bei der Suche nach einer neuen Versicherung.

Du hast Fahrerflucht begangen.

Das mit der Leitplanke ist eine Sachbeschädigung und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet, sofern man nicht Unfalfluch begeht.

Toastergrill  12.12.2022, 01:31
Das mit der Leitplanke ist eine Sachbeschädigung

Keine Sachbeschädigung, da dafür Vorsatz nötig wäre. Die Ordnungswidrigkeit besteht darin, dass man mindestens durch außer acht lassen der erforderlichen Sorgfalt im Straßenverkehr einen Unfall verursacht hat.

Am Ergebnis bezüglich Unfallflucht ändert das aber nichts.

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wattdennnu2  12.12.2022, 07:53
@Toastergrill
Keine Sachbeschädigung, da dafür Vorsatz nötig wäre.

Stimmt nicht. Fahrlässige Sachbeschädigung passiert jeden Tag massenhaft.

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grandy52  12.12.2022, 11:44
@wattdennnu2
Fahrlässige Sachbeschädigung passiert jeden Tag massenhaft.

Wenn wir uns an die Definition der Straftat gemäß StGB halten, ist fahrlässige Sachbeschädigung in der Tat nicht möglich. Umgangssprachlich mag man von "Sachbeschädigung" sprechen, wenn man versehentlich eine Sache beschädigt, aber die Strafverfolgungsbehörden haben mit einem solchen Vorgang nichts zu tun.

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wattdennnu2  12.12.2022, 11:46
@grandy52

Das ist mir bekannt. Nichtsdestotrotz ist die Aussage von "Toastergrill" verkehrt.

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Toastergrill  12.12.2022, 12:08
@wattdennnu2

Die Aussage ist nicht verkehrt. Siehe den Kommentar von grandy. Fahrlässige Sachbeschädigung gibt es im rechtlichen Sinne gar nicht.

Jetzt bin ich auf deine Begründung gespannt, wieso meine Aussage also aus juristischer Sicht verkehrt sein soll, wenn ich sage, dass der genannte Vorgang keine Sachbeschädigung i.S.d. StGB ist?

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wattdennnu2  12.12.2022, 12:10
@Toastergrill
Haben Sie eine Sache aus Versehen beschädigt, liegt lediglich eine fahrlässige Sachbeschädigung vor, die straffrei ist. Fehlt also der Vorsatz für die Sachbeschädigung und wurde die Zerstörung oder Beschädigung der Sache nicht billigend in Kauf genommen, ist sie nicht strafbar.
https://www.klugo.de/blog/strafe-sachbeschaedigung

Ist es jetzt verständlich?

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Toastergrill  12.12.2022, 12:18
@wattdennnu2

Ich habe deinen Standpunkt schon beim ersten Kommentar Verstanden.

Fakt bleibt aber, dass ich mich auf das StGB, also ein gültiges Gesetz und nicht auf Klugo.de berufe.

Und im StGB findet man keine fahrlässige Sachbeschädigung. Und du pochst grade die ganze Zeit darauf, dass ich da falsch liege. Weil ich gesagt habe es sei keine Sachbeschädigung. Wo ist da der Fehler Frage ich dich?

Und im übrigen steht sogar in deinem zitierten Text drin: keine Sachbeschädigung ohne Vorsatz. Was identisch zu meiner Aussage ist. Und deshalb Frage ich mich wo der Fehler ist.

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wattdennnu2  12.12.2022, 12:55
@Toastergrill

...zum letzten Mal:

Haben Sie eine Sache aus Versehen beschädigt, liegt lediglich eine fahrlässige Sachbeschädigung vor, die straffrei ist.

Du behauptest, dass Sachbeschädigung nur dann vorliegt, wenn auch Vorsatz gegeben ist.

Ich zitiere dich:

Keine Sachbeschädigung, da dafür Vorsatz nötig wäre.

Wenn du es jetzt immer noch nicht verstehst, werde ich auf deinen nächsten Kommetar nicht mehr reagieren.

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Toastergrill  12.12.2022, 13:22
@wattdennnu2

Ok ich versuche noch einmal zu erklären, was das Problem ist bzw. wieso wir ein wenig aneinander vorbeireden wie ich glaube.

Du gehst nur die ganze Zeit davon aus, dass ich dich nicht verstehe. Nur scheinst du hingegen meinen Standpunkt auch nicht ganz verstanden zu haben.

Dieser war, dass fahrlässige Sachbeschädigung zwar umgangssprachlich durchaus als Begriff verwendet wird, aber auf der juristischen Ebene keine Verwendung hat. Deswegen findet man den Begriff der Fahrlässigkeit im Strafgesetzbuch nicht im Kontext der Sachbeschädigung.

Das führt, nach meiner Meinung zu folgendem Missverständnis: du beziehst dich darauf, dass es eine fahrlässige Sachbeschädigung ist. Diese steht zwar nicht im StGB, aber trotzdem ist es eine, denn man hat ja versehentlich etwas kaputt gemacht. Ich betone es nochmal: diesen Standpunkt habe ich begriffen.

Was ich nur versucht habe zu erklären ist, dass meine Antwort eine Begründung anhand des StGB enthielt. Und daher habe ich die fahrlässige Sachbeschädigung nicht erwähnt, da es sie wie erwähnt im besagten StGB nicht gibt.

Weshalb meine Antwort, dass es keine Sachbeschädigung i.S.d. StGB ist so korrekt ist. Dennoch hast du dadurch ja nicht automatisch unrecht. Denn wenn man außerhalb des StGB schaut, findet man ja Ergebnisse.

Ich hoffe, dass wir jetzt beide an Bord sind. Wenn nicht dann trotzdem schönen Tag noch.

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Die Versicherung wird die Leistung verweigern, weil du eine Obliegenheitsverletzung begangen hast (Unfallflucht).

Na klar. Weil du es offen verkündet hast. Und jetzt Angst hast.