Wildunfall mit Leitplanke schaden übernimmt die Vollkasko?

2 Antworten

1.hast die polizei gerufen ? das sollt du immer sonst macht die versichrung problem. 2.kommt das auf die versichrung an da schaut ein gutachter rüber, ist es ein wirtschaftlich total schaden kannst du den verkauf aber wenn die versichrung meint ist noch zu retten wollen sie meinst auch ne nachweise das du repariert hast

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Timii0 
Fragesteller
 08.09.2023, 01:21

Ja Polizei wurde gerufen und alles aufgenommen.Das Auto ist 40k wert und der schaden 20k denke so das kein wirtschaftliche Totalschaden ist. Aber wenn ich denn schaden fiktiv abrechne geht ja oder weil möchte nicht reparierter Unfallwagen fahren würde dann selbe Auto unfallfrei holen

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derhier322  08.09.2023, 01:25
@Timii0

wieviel hatte der runter welche baujahr, der jeep von mein vater hat 62.000 km runter 45 k neupreis frontaler crash fahre+beifahre airbag geplatze scheibe gesprunge und vorne riesen schaden wurde auf 20.000 geschätze und als wirtschaftlich total schaden eingestuft der wagen wurde verkauft der neu besitze hat es wohl repariet

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Timii0 
Fragesteller
 08.09.2023, 01:29
@derhier322

Ja aber wenn der Waagen 45k kostet und der schaden 20k wieso soll es als Totalschaden geschätz werden dafür muss der schaden bei 45k sein. Mein Auto ist 2018 BJ und hat 70 Tsd km. Bei mir ist komplette Seite von vorne bis hinten kaputt aber die Airbags sind drin

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grandy52  08.09.2023, 10:14
@Timii0
Ja aber wenn der Waagen 45k kostet und der schaden 20k wieso soll es als Totalschaden geschätz werden

Wenn Wiederbeschaffungswert 45k und Rep.kosten 20k sind, dann liegt wirtschaftlicher Totalschaden vor, wenn Restwert über 25k ist und fiktiv abgerechnet werden soll.

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RedBearUK  17.09.2023, 20:36
@Timii0

Wenn du schon den Terminus "Fiktive Abrechnung" kennst, dann bist du ohnehin schon von Versicherungsseite gut beraten oder kennst dich selbst gut aus.

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Ja, das zahlt die VK. Die wird dir einen Käufer für das kaputte Auto nennen und den Verkaufserlös vom Wiederbeschaffungswert abziehen. Die Differenz (abzgl. SB) wird dir dann ausgezahlt. Natürlich nur, wenn es auch wirklich ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Ansonsten werden nur die Reparaturkosten ersetzt.

Nächstes Mal mach lieber die olle Katze platt.