Vetretungsbefugnis für Enkelkind 10Jahre?
Ich versuche es kurz zu fassen. Meine Enkeltochter 10 Jahre muss wohl, nachdem Sie in Obhut genommen wurde vom Jugendamt weil Kindeswohlgefährdung vorlag, nun zu Ihrem leiblichen Vater der sich nie kümmern konnte.
Im Moment lebt Sie bei einer Pflegefamilie und Sie war auch schon zu Wochenenden hier. Sie hat hier ca. die Hälfte Ihres Lebens gewohnt und verbracht. Nunmehr als Sie das erfuhr war Sie sauer weil Sie nicht gefragt wurde wo Sie leben möchte (steht Ihr doch zu?). Von Ihrer Seite hier bei uns (Großeltern).
Kann ich für Sie irgendwie die Vormundschaft etc. (Familiengericht) beantragen so das Sie rechtliches Gehör erhält? Es geht doch um das Kindeswohl und Ihr soziales Umfeld ist auch hier. Hierzu gibt es auch Urteile.
Hallo Ihr Lieben,
neues von der Sachlage. Die Sachbearbeiterin vom Jugendamt hat Urlaub und Ihre Vertretung hat keine Lust sich zu kümmern. Es geht darum das der leibliche Vater nunmehr uns den Zugang zum Enkelkind nimmt obwohl das mit dem JA so geklärt war das unsere Enkelin alle 2 Wochen ein WE bei uns verbringen darf. Auch sollte Sie noch eine Woche Ferien hier verbringen. Der Vater möchte sein Kind von uns "entwöhnen" (fast wortwörtlich äusserte sich die Mutter) bevor beide dann zumnächsten Monat zusammen ziehen. Könnt euch vorstellen wie sauer und enttäusch die kleine jetzt ist und wie doof Sie das findet uns nicht mehr sehen zu können. Zusätzlich dazu kommt das Sie genau zum Umzugstermin Geburtstag hat. Ganz toll. Da das JA nichts unternimmt dachte ich daran persönlich beim Familiengericht vorstellig zu werden weil die Zeit verinnt (und ich weiss gar nicht ob das geht). Sind nur noch 5 Tage. Auch hatte ich den Gedanken ob man per Einstweilliger Verfügung (wegen Verstoß gg. das Kindeswohl) schnell eingreifen kann weil das Kind will zu uns. Hat es Aussicht auf Erfolg wenn ich einfach mal versuche einen Beratungsschein zu erhalten und dem Personal dort die Sachlage zu erklären. Ich schwöre euch die Kleine wird dort Unglöcklich sein und haut eventuell ab oder es passiert sonstiges. Die beiden werden keinen "Dreh" zueinander finden den der Vater hatte die ganzen Jahre kein Interesse an Ihr und kann auch gar nicht mit Kindern. Er wird selbst betreut aufgrund von Spielsucht. Ich danke euch vorab für Interesse und hilfreiche Antworten und verbleibe allen ein schönes Restwochenende wünschend
euer
Nutzernew
P.S. Bei wem müsste ich den die Besuchs- & Umgangsfrage stellen. Hoffentlich nicht beim Vater, denn der meldet sich auch nicht mehr. Vor einigen Wochen war das noch so. Ich Mutmaße er hat Kontakt mit der Mutter! Das Kind war jetzt 4 Wochen nicht mehr hier und es tut mir genauso weh wie Ihr wahrscheinlich auch.
5 Antworten
dein erster Schritt sollte ans Jugendamt gehen und ja, du kannst die Vormundschaft beantragen.
Der erfolgsversprechenste Ansatz wäre es einen besseren, guten und positiven Kontakt zum Vater aufzubauen und eure ehrliche und uneingeschränkte Unterstützung anzubieten.
Er ist der Vater, er hat das Sorgerecht und ohne ihn seht ihr euer Enkelkind nur noch sehr eingeschränkt, von daher solltet ihr positiv auf den Vater zugehen und eure Unterstützung anbieten.
Wir haben den Kontakt nicht abgebrochen, Ihm sogar das Kind gebracht bzw. von dort abgeholt. Deshalb auch mein Verdacht mit dem Kontakt zur leiblichen Mutter. Der Kontakt zu dem Vater war immer sachlich und nicht aggresiv oder so.
Sofern beide Elternteile das Sorgerecht haben, wird das Kind bei einer Inobhutnahme natürlich zum Vater gebracht, sofern er das Kind auch aufnehmen möchte und kann.
Selbst wenn der Kindesvater Wochen, Monate oder Jahre nicht aktiv diese Rolle übernommen hat, hat er jedoch das Sorgerecht und nach diesem wird erstmal gegangen.
Wenn ihr als Großeltern nun möchtet, dass ihr das Sorgerecht erhaltet bzw. das Kind bei euch lebt, müsstest ihr euch an das Jugendamt wenden.
Dann solltest du dich noch mal an das Jugendamt wenden, ob es nicht möglich wäre, dass das Kind bei euch unterkommt und nicht beim Kindesvater. Wobei ich denke, dass ihr da wenig Chancen haben werdet, sofern der Vater nicht mitspielt.
Muss das Kind nicht befragt werden, denn dieses möchte zu uns. Auch wird es aus der Schule genommen und verliert abermals die sozialen Kontakte. Ist eventuell ein Trauma in Aussicht.
das kind hat einen vater und dort wird sie leben. da es dem kindeswohl nicht schadet ist darin kein problem zu sehen. sie wird sich dran gewöhnen.
So wird es wohl kommen, leider. Das Kind fühlt sich dort aber nicht wohl.
Wir kennen hier nicht die Hintergründe, warum das Kind bei der Mutter raus genommen wurde. Es scheint ja auch noch große Schwierigkeiten zwischen den Großeltern und der Kindsmutter zu geben.
Wenn das JA euch nicht das Kind gibt, dann wird es schwierig.
Die Eingangsfrage war die Vertretungsbefugnis. Bei der Mutter kam Sie raus wg. Kindeswohlgefährdung (wurde geschlagen,Eingesperrt,Dransaliert usw.
Haben wir schon. Wir hatten die Anzeige wg. Kindeswohlgefährdung eingeleitet weil das Kind geschlagen, Eingesperrt usw. worden ist.