Ich möchte mein Enkelkind aus unberechtigte Inobhutnahme holen,wie fang ich da an?
Meine Tochter wohnt mit ihrem Kind 10J. mit in unserem Haus. Das Mädchen ist also bei uns auf gewachsen, wir alle lieben sie. Meine Tochter und auch der Kindsvater sind im Moment nicht wirklich in der Lage ein Kind zu versorgen. M eine Tochter hat vom Familiengericht die Auflage bekommen eine Therapie an zu treten. Es lag nahe das die Kleine bei uns zu Hause bleibt . In Ihrem gewohnten Umfeld . Auch Familienhilfe die 2 mal die Woche kam sahen da kein Problem. Eine Vertretung beim Jugendamt setzte unsere Tochter so massiv unter Druck ihr Kind freiwillig Inobhutnahme zu geben. Sonst würde sie das Sorgerecht verlieren und sie ließe das Mädchen per Polizei hier weg holen. Beim Familiengericht sah man nur negatives. Meine Enkeltochter musste laut Jugendamt bei ihrem Vater wohnen. In einer Messibude ohne Fenster . Verdreckt ,verschimmelt ,ohne Herd. Dort ging es ihr sehr schlecht. Sie ging ungekämmt und ungepflegt zur Schule .A. stank nach der Wohnung ,sie wurde von Mitschülern gemobbt. Wir holten sie dann ab und an von der Schule um sie wieder auf Vordermann zu bringen.Dann blieb sie irgendwann die Woche über bei uns. Sie machte sich super in der Schule. Fand auch Freunde in der Klasse.Auch ihre Lehrerin stellte fest das sie ein ganz anderes Sozialverhalten bekam. Alles lief gut .Dann reißt das Jugendamt ihr den Boden unter den Füssen weg. Sie jammert und weint sich die Augen aus. Man darf sie nur alle 2 Wochen 2 Std. besuchen. Das ist viel zu wenig.Die anderen Kinder dürfen jedes 2 Wochenende nach Hause.A nicht. Einen Grund dafür,? Kann un s richtig niemand sagen.Auch das wir als Großeltern komplett übergangen wurden ,unmöglich.Das Bundesverfassungsgericht legte fest, wenn eine Bindung zwischen dem Enkel und Großeltern besteht sind die vor Inobhutnahme dran. Wie kann ich jetzt die Kleine da raus bekommen? Bei jeder Gelegenheit bettelt sie das wir ihr helfen. Sie ist nach ein paar Wochen nur noch ein Schatten ihrer selbst. Einmal die Woche darf man sie anrufen . Sie will dann ganz tapfer sein und nicht weinen. Nur gelingt ihr das nicht lange. Sie vermisst uns so und wir sie auch . Was kann man machen ? Für gute Tipps wäre ich sehr dankbar.
4 Antworten
Diskutier mit dem Jugendamt nicht emotional aufgeladen über eine in deinen Augen unberechtigte Inobhutnahme rum. Damit bringst du dich nur in eine noch schlechtere Position und wirst irgendwann nicht mehr Ernst genommen. Nimm dir einen guten Anwalt für Familienrecht und lass den machen. Alles andere wäre kontraproduktiv, denn offensichtlich hat das JA bereits beschlossen, dass es aus irgendwelchen nicht sinnvoll ist, dass das Kind bei euch unterkommt.
Und genau mit solchen Anschuldigungen bringst du das JA eher gegen dich. Nimm dir einen Anwalt und lass den machen, ansonsten wird das nochtes.
Guten Morgen Thildachen,
das , was Du hier schreibst, hört sich wirklich ganz schlimm an.
Das Jugendamt übergeht Euch einfach und eine wirkliche Begründung-warum- gibt es nicht.
Ihr solltet Euch ganz schnell einen Anwalt nehmen, der weiß gleich, was am Besten zu tun ist und dann merkt vielleicht auch mal das Jugendamt, das es Euch auch noch gibt und es Euch ernst ist mit Eurer Enkeltochter.
Ihr seid da und Eure Enkelin würde sich bei Euch so wohlfühlen. Warum man ihr das nimmt , ist einfach total unverständlich. Kann es denn sein, dass Deine Tochter das nicht möchte und sich querstellt? Es ist schon schlimm genug, dass es überhaupt so weit gekommen ist, dass sie fast das Sorgerecht verliert.
Was auch der Grund sein mag, nehmt den Kampf auf, damit das Kind endlich wieder zur Ruhe kommt und natürlich auch Ihr als Großeltern.
Ich wünsch Euch nur das Allerbeste und das bald alles "gut" wird.
Liebe Grüsse!
Unsere Tochter befürwortet das die Kleine bei uns bleibt. Sie sagt oft,Das sie dann mit viel mehr Ruhe die Therapie in Angriff nehmen könnte wenn das Kind bei uns ist. Ihre Worte , dann weiß ich das A. sehr gut auf gehoben ist.
Ich würde mich da zumindest einmal von einem Anwalt beraten lassen.
Das ist ein viel zu komplexes Thema um das mit allen Details hier diskutieren zu können. Das ihr als Großeltern hier keine vorrangige Berücksichtigung gefunden habt dürfte daran liegen, dass die Kindesmutter auch bei euch wohnt. Gerade bei psychisch kranken Eltern ist aber oft eine räumliche Trennung zum Kind wichtig. Da wird euch nur ein Fachanwalt für Familienrecht weiterhelfen können, wenn ihr euch vom Jugendamt nicht gut beraten fühlt.
Die Mutter ist ja in Therapie ,also nicht zu Hause.
Man hätte das prüfen müssen. Ich kenne die Herrschaften des Jugendamtes . Sonst sagte man zu meiner Tochter ,sie könnte froh sein solche Eltern zu haben die so hinter ihr stehen Und auch bereit sind das Kind zu versorgen wenn die Therapie startet. Weil der Kindsvater ein brutaler Schläger ist ,er war auch schon in Haft deswegen , fürchtete meine Tochter immer das man ihr das Kind mal weg nehmen könnte. Denn auch meine Tochter bezog schon heftige Prügel. Der Herr vom Jugendamt sagte immer, nein das wird nicht passieren denn da sind ja noch die Großeltern die das Kind versorgen. Deswegen stinkt das ganze zum Himmel.