Vespa welche Dokumente mit führen?

4 Antworten

Siehe §4 Abs 5 FZV:

(5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Mit "Übereinstimmungsbescheinigung" ist das "Certificate of Conformity" (CoC) gemeint.

Eine "Datenbestätigung" ist das, was man umgangssprachlich als "Betriebserlaubnis" bezeichnet und was beispielsweise die Überschrift "Nachweis der allgemeinen Betriebserlaubnis" trägt.

Eine Einzelgenehmigung hat man überwiegend bei älteren Fahrzeugen, deren Papiere verloren gegangen sind, hier wird dann auf Basis eines TÜV-Gutachtens eine Betriebserlaubnis von der Zulassungsstelle nur für dieses eine Fahrzeug erteilt.

Zusätzlich hast du noch §26 Abs 1 FZV zu beachten:

... Der Fahrzeugführer hat die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Je nach Geschwindigkeit musst du noch die Mofaprüfbescheinigung oder deinen Führerschein mitführen.

Für das Fahrzeug musst Du das CoC und die Versicherungsbestätigung mitführen.

"außer Ausweis und Führerschein."

Den sogenannten "Personalausweis" kannst du getrost zu Hause lassen.

Wie beim Auto Führerschein und fahrzeugpapiere