Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung - Frist?

1 Antwort

Im Netz finde ich nur, dass der Bescheid nach 3 Monaten verjährt.

Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber es gibt gewisse Vorkommnisse, die die Verjährung unterbrechen und von vorne laufen lassen.

Ob so ein Ereignis eingetreten ist, lässt sich anhand deine Angaben nicht beurteilen. Siehe § 33 OWiG.