Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung?
Hallo, ich habe eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld bekommen fürs zu schnelle fahren. Dazu ein Schreiben "Schriftliche Äußerung zum Sachverhalt, in dem Daten zur Person (Halter/Fahrer) und Angaben zur Sache gefragt werden (Ich gebe die Zuwiderhandlung zu. / Ich gebe die Zuwiderhandlung nicht zu.)
Das Geld habe ich jetzt überwiesen, aber muss ich das schreiben zurück schicken oder ist es mit der Überweisung getan?
3 Antworten
das ist mit der Überweisung erledigt.
das ist nur falls du nicht der Fahrer warst und andere Angaben machen möchtest oder widersprechen willst
Nein, mit der Überweisung hast du dich mit der Verwarnung einverstanden erklärt und die Sache ist erledigt.
Nein musst du nicht, du musst dich dazu zu keiner Zeit äußern. Mit der Überweisung hast du es eh zugegeben.