Vertragsverlängerung Werkstudent?

2 Antworten

Es ist ja schön, wenn der Betreuer (was das auch immer ist) mit dir zufrieden ist, aber da er nicht berechtigt ist eine Personalentscheidung zu treffen, kann er nur einen weiteren Vertrag befürworten. Vermutlich kann er auch nicht beurteilen, ob die finanziellen Mittel hierfür eingeplant sind.

Mein Ansprechpartner wäre die Personalabteilung. Wenn man mit dir zufrieden ist, wird man eine Nachfrage eher nicht übel nehmen.

Kenne mich mit den Vertägen des Werkstudent allerdings nicht aus.

TattiMatti 
Fragesteller
 15.06.2018, 21:30

Danke! Meinst du, dass ich dann selbst in die Personalabteilung gehen sollte und da nachfragen?
Jetzt habe ich Angst, ob das schon nicht zu spät sei...

kabbes69  15.06.2018, 21:54
@TattiMatti

Wenn der Betreuer der Meinung ist, es läuft, dann kann doch einfach Zeitmangel in der PA der Grund sein. (oder es fehlt noch die Zustimmung des PR/ BR falls vorhanden)

Normalerweise wird einem in der PA nicht der Kopf abgerissen. Bezieh dich auf das Gespräch mit dem Betreuer (Welche Funktion hat so ein Betreuer? ) und fragst, wann du mit der Bestätigung von der PA rechnen kannst. Ein Anruf genügt hier normal.

Oder du fragst deinen Betreuer, wann du mit einer Reaktion der PA rechnen kannst, oder ob es doch Probleme mit der Verlängerung gibt, vielleicht kann er dich auch in die PA begleiten?

Die neue Befristungsabrede muß vor dem 01.06. von beiden Seiten unterschrieben werden; ansonsten entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn Du weiterbeschäftigt wirst.

Du brauchst überhaupt nicht tätig werden; sollte die erneute Befristung unwirksam sein, kannst Du bis zum Ende Deiner Tätigkeit in dem Unternehmen abwarten und dann eine Befristungskontrollklage beim Arbeitsgericht einreichen.

Studenten sind aber meist gar nicht an einer unbefristeten Beschäftigung interessiert und deshalb verzichten sie oft auf eine entsprechende Klage (und damit verzichtet man grundsätzlich aber auch auf etwas Geld); viele kennen aber auch ihre Rechte einfach nicht.

Das Risiko einer unwirksamen Befristung trägt ausschließlich der ArbG.

Familiengerd  16.06.2018, 13:08
vor dem 01.06.

Tippfehler?

Richtig: "vor dem 01.07."