Kann sich ein befristeter Arbeitsvertrag durch "Weiterarbeiten" automatisch verlängern?

6 Antworten

Wie sagt der Jurist: Es kommt drauf an. Ja, aus einem befristeten Vertrag kann sich durch Weiterarbeiten unter Umständen ein Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag ergeben (Bedingungen wie zuvor im befristeten Vertrag, nur halt ohne die Befristung!).

Rechtsgrundlage ist § 15 Abs. 5 TzBfG. Der Arbeitgeber muss also a) wissen, dass der Mitarbeiter weiterarbeitet und b) er widerspricht nicht umgehend.

Was heißt unverzüglich? Der Jurist sagt "ohne schuldhaftes Zögern", will heißen: Der Arbeitgeber darf sich schon noch informieren und z.B. mit einem Rechtsanwalt Rücksprache halten. Nach ein paar Tagen sehe ich persönlich diese Frist aber als abgelaufen an.

Der Arbeitgeber kann der Entstehung eines unbefristeten Vertrags aber vorbeugen. Entweder widerspricht er von sich aus der Weiterbeschäftigung einige Zeit vor Ablauf der Befristung oder er lehnt den Wunsch der Weiterbeschäftigung ab, wenn der Arbeitnehmer auf ihn zugeht und fraght, wie es nach dem Befristungsende weitergeht.

Äußert er sich aber nicht und hält auch der Arbeitnehmer schön seinen Mund und arbeitet er dann einige Tage ungestört weiter, dann kann ein Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen.

Hintergrund ist neben dem o.g. Gesetz auch, dass eine Befristung nur wirksam VOR Arbeitsaufnahme vereinbart werden kann. D.h. eine nachträgliche Verlängerung der Befristung ist nicht mehr möglich. Manch ein Arbeitgeber versucht sich zu "retten", indem er dann schnell eine Kündigung zusammen mit einem neuen befristeten Vertrag anbietet. Das ist aber dann aber etwas für einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Also Konkludentes Handeln, Stillschweigende Willenserklärung trifft eher auf einen Handel zu, nicht aber auf ein Arbeitsverhältnis.

Wenn ein Gastwirt dir das Glas wieder auffüllt, weil es leer ist, dass wäre ein konkludentes Handeln.

Aber wenn kein Arbeitsvertrag besteht, arbeitest du schwarz und bist auch nicht versichert. Ihr Chef muss ja Sozialabgaben leisten. Das wir ja von ihrem Gehalt einbehalten.

Silberheim  19.12.2008, 10:25

doch klar, wie heisst es in der juristerrei so schön auch ein unterlassen oder nichts tun ist ein handeln ! Nein es besteht ja ein arbeitsvertag und wo ist festgeschrieben, dass dieser schriftlich sein MUSS

Insche 
Fragesteller
 19.12.2008, 10:27

Und wenn die Sozialabgaben ganz normal weiter geleistet werden? Wenn mein Chef mich nicht abmeldet (wovon ich ausgehe wenn er mir weiter Gehalt zahlt, außerdem würde ich ja dann von der Sozialversicherung die Abmeldung erhalten) arbeite ich auch nicht schwarz.

marv5  19.12.2008, 10:32
@Insche

Nein dann arbeiten Sie nicht schwarz. Da haben Sie vollkommen recht. Sie müssen halt nur gemeldet sein und unterstehen einer Versicherungspflicht (Meldepflicht).

marv5  19.12.2008, 10:28

Schauen Sie mal hier vorbei.

http://www.rechtsrat.ws/lexikon/befristung.htm

Demnach muss eine Befristung ausdrücklich vereinbart werden, ansonsten wird das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen (unbefristeter Arbeitsvertrag).

Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ist ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 TzBfG bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig.

Insche 
Fragesteller
 19.12.2008, 10:33
@marv5

Super, danke! Ich hab die Antwort gefunden und kopiert weil die Meinungen hier ja doch auseinander gehen:

Ist die Befristung wirksam, so endet das Arbeitsverhältnis

entweder: mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit (bei Zeitbefristung, § 15 Abs.1 TzBfG)

oder: mit Erreichen des vereinbarten Zwecks (bei Zweckbefristung, § 15 Abs.2 TzBfG). (Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer das Ende des zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses mindestens 2 Wochen vorher schriftlich mitteilen.)

Aber: Wird das Arbeitsverhältnis nach dem Ablauf der Befristung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, "wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt" (§ 15 Abs.5 TzBfG). so auch: § 625 BGB

Ich arbeite jetzt 1,5 Jahr und mein Vertrag ist jetzt am 31.12.2008 ausgelaufen, habe meinen chef damals immer gefragt ob mein Vertrag verlängert wird und er sagte er habe das recht bis zum 31.12.2008 meinen Vertrag zu verlängern.

Jetzt arbeite ich seit ein paar Tagen weiter und habe noch keine Befristung von ihm bekommen, obwohl er gesagt hat das er nochmal befristet werden soll.

Was heiß eigentlich in dem Gesetz: wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht , Was heißt hier unverzüglich? Nach dem 31.12.2008 oder vor dem 31.12.2008?

Ja, denn dem Arbeitgeber kann in diesem Falle unterstellt werden, dass er stillschweigend eine Verlängerung des Arbeitsvertrages duldet.

Will der Arbeitgeber auf Nummer sicher gehen, müsste er dir sogar den Zutritt zur Arbeitsstätte verweigern, sobald dein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist.

Wenn du nach dem Ende des Vertrages, weiter dort arbeitest und dich keiner wegschickt, so kann der Vertag durch konkludentes (oder so) Handeln verlängert werden ja !

Schmusisussy  19.12.2008, 10:19

Stimmt, und so weit ich weiss, ist der Vertrag dann auch unbefristet. Ging mir mal so, da musste ich erst die nächste Verlängerung für 1/2 Jahr unterschreiben bevor ich meine Arbeit antreten durfte denn genau an diesem Tag war mein Vertrag abgelaufen. Hätte ich meine Arbeit einfach so angetreten, hätte ich automatisch einen unbefristeten Vertrag gehabt..