Verspätungszuschlag?
Hallo,
ich hab am 05.2020 das erste mal meine Steuererklärung freiwillig gemacht für die Jahre 2017,2018 und 2019.
Jetzt hab ich vom Finanzamt ein Schreiben bekommen das ich für das Jahr 2018 ein Verspätungszuschlag zahlen muss.
Muss ich diesen Zuschlag zahlen wenn ich das erste mal uns freiwillig meine Steuererklärung gemacht habe ?
4 Antworten
Da stimmt was nicht.
Bei freiwilligen Steuererklärungen gibt es keinen Verspätungszuschlag.
bei freiwilligen Abgaben gibt es keinen (!) Verspätungszuschlag, auch wenn ich mich wiederhole.
Dann liegen auf alle Fälle Gründe vor, aus denen Du zur Abgabe verpflichtet warst.
Die Regelungen zu den Verspätungszuschlägen haben sich verschärft. Ich weiß ehrlich gesagt nicht ob man da so einfach noch was machen kann.
Ich würde aber an Deiner Stelle trotzdem formlos an das Finanzamt schreiben und um die Aufhebung des Verspätungszuschlags bitten. Schreib dass Du nicht wusstest dass Du zur Abgabe verpflichtet gewesen wärst. Vielleicht - leider nur vielleicht - hilfts.
zu spät eingereicht, da gibt es Fristen einzuhalten. Steuerberater können sich länger Zeit lassen.
du darfst zahlen
Dann warst Du für 2018 abgabepflichtig, ohne das Du das ggf. gewußt hast. Das müsste auch bei den "Erläuterungen" begründet sein.
Ich habe halt 2017 auch mit abgegeben kann es sein das die deshalb von 2018 ein Verspätungazuschlag verlangen ? War halt freiwillig meine Abgabe der Steuererklärung