Versehentlich falsche Angabe bei Anzeige?

1 Antwort

Hallo,

nein, ist kein Problem. Wenns wirklich Rückfragen gäbe, kann das ja ganz easy mit dem Sachbearbeiter geklärt werden.

Ich behaupte einfach mal in meinem jugendlichen Leichtsinn, dass bei 90% der Fälle, in denen der Geschädigte, so wie von dir beschrieben, falsch erfasst wurde, überhaupt niemanden stört ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter