Versehentlich falsche Angabe bei Anzeige?
Hallo,
wenn bei einer Diebstahlanzeige versehentlich der Fahrradbesitzer als "Geschädigter" angegeben wird anstatt, korrekterweise, die Leasing-Firma, ist das problematisch?
Die Angabe wurde in der Anzeige nach bestem Wissen und Gewissen getätigt da einfach nicht klar war, was mit "Geschädigter" im polizeilichen Sinne gemeint ist. Nach Gesprächen mit Versicherung und dem Leasinggeber wurde das jedoch deutlich und anschließend bei der Polizei korrigiert. Das sollte kein Problem sein, oder?
1 Antwort
Hallo,
nein, ist kein Problem. Wenns wirklich Rückfragen gäbe, kann das ja ganz easy mit dem Sachbearbeiter geklärt werden.
Ich behaupte einfach mal in meinem jugendlichen Leichtsinn, dass bei 90% der Fälle, in denen der Geschädigte, so wie von dir beschrieben, falsch erfasst wurde, überhaupt niemanden stört ;-)