Verschlafen und chef gibt direkt überstunde hat er übertrieben?

4 Antworten

Überstunden sind für Azubis nicht erlaubt. Allerdings gibt es Ausnahmen. Zum Beispiel steht im § 21 des Jugendarbeitsschutzgesetzes:

… vorübergehend und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen, soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen.

Das bedeutet, wenn in deinem Betrieb unvorhergesehene Arbeiten anfallen und niemand anderes zur Verfügung steht, darf dein Vorgesetzter dich bitten, Überstunden zu machen. Allerdings sind Überstunden für Azubis grundsätzlich freiwillig. Wenn du in diesem Fall Überstunden machst, muss dein Arbeitgeber dir diese Zeit innerhalb von 3 Wochen in Freizeit abgelten. Das bedeutet, dass du die gemachten Überstunden frei nehmen kannst.

Das heißt also NEIN. Dein Chef darf dich nicht zu Überstunden zwingen, auch dann nicht, wenn du aufgrund eines Fehlverhaltens zu spät gekommen bist und schon gar nicht unbezahlt.

Der Chef sagt direkt das ich heute länger mache (30 min) diese Überstunden wird er auch nicht bezahlen ist richtig???

Nein.

Du bist zu spät gekommen.

Ich würde mich an Deiner Stelle über die "Maßnahme" des Chefs nicht beklagen sondern daraus eine Lehre ziehen, dass Du pünktlich zur Arbeit zu erscheinen hast.

Möglicherweise hängen an Deiner Verspätung einige Abläufe, die dadurch verhindert bzw. verzögert werden.

Wenn z.B. 5 Kollegen auf Dich warten müssten um ihr Tageswerk zu beginnen, sind das 5*5 (=25) Minuten Verspätung.

ist richtig???

Strenggenommen: Nein, das ist es selbstverständlich nicht - auch wenn in all den anderen Antworten etwas Anderes (falsch) behauptet wird!

Eine solche Verspätung berechtigt den Arbeitgeber weder bei einem Auszubildenden noch bei einem Arbeitnehmer dazu, eine solche Strafe zu verhängen (dazu hat er generell kein Recht)!

Auch für eine arbeitsrechtliche Maßnahme wie Abmahnung oder gar Kündigung, wie hier auch behauptet, würde die Berechtigung fehlen - allenfalls für eine Ermahnung, wenn es bei einer solch geringfügigen Verspätung zu keinen gravierenden betrieblichen Folgen kommt (was bei einem Auszubildenden grundsätzlich nicht anzunehmen ist).

Die Frage ist nur, ob es sich lohnt, wegen einer solch eigentlich geringfügigen Sache - Anlass und Folge - ein "Fass aufzumachen (nein, lohnt sich nicht!).

Naja, genau genommen ist es ja keine Überstunde, du holst die Zeit dadurch ja nach. Und für die 25Min. mehr wird er mutmaßlich auch seine Gründe haben.

Also, über sowas würde ich kein zweites Mal nachdenken und wäre eher glücklich, dass es so glimpflich ausgegangen ist. Zudem halte ich persönlich es für üblich hier und da mal n paar Minuten länger zu bleiben, bei dir wirkt es auf mich, als ob du überpünktlich am Feierabend weg bist...

Familiengerd  16.08.2023, 11:09
dass es so glimpflich ausgegangen ist

Wie hätte es den "unglimpflich" ausgehen können?

Für eine arbeitsrechtliche Maßnahme wie Abmahnung oder gar Kündigung, wie hier auch behauptet, würde die Berechtigung fehlen - allenfalls für eine Ermahnung, wenn es bei einer solch geringfügigen Verspätung zu keinen gravierenden betrieblichen Folgen kommt (was bei einem Auszubildenden grundsätzlich nicht anzunehmen ist).

Im Übrigen ist der Arbeiter grundsätzlich nicht berechtigt, solche "Strafen" zu verhängen.

Man kann über diese ganze (geringfügige) "Angelegenheit" aber auch mit einem Schulterzucken hinweggehen ...

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