Versäumnisurteil automatisch oder Händische Bestätigung?
Guten Abend,
Ich hätte mal eine Frage und zwar ich habe vor 6 Wochen Klage gegen meine Ex eingereicht und seitdem nur von dem Gericht gehört die Klage ist rausgegangen, das Aktenzeichen bekommen und die Klage dauert länger aufgrund eines hohen Krankheitsstandes bei der Kammer.
Das Versäumnisurteil würde ja nach 2 Wochen ergehen (sind ja mittlerweile 6).
Meine Frage jetzt muss für das Versäumnisurteil jemand aus der Kammer das bearbeiten (was aufgrund des Krankenstandes anscheinend nicht möglich ist)
Oder wäre das Versäumnisurteil schon ergangen und die Gegenseite hat sich zur Verteidigung entschieden (was ja aufgrund des Eingangsstempel bei Gericht ersichtlich wäre)
2 Antworten
Deine Ausführungen sind unklar. Bis jetzt steht da nichts, was darauf hindeutet, dass bereits ein Versäumnisurteil ergangen sein müsste. Gab es schon einen Termin, bei dem der Beklagte säumig war?
Nach dem, was du schreibst, scheint das nicht der Fall zu sein. Einerseits sagst du, Versäumnisurteil würde ja nach zwei Wochen ergehen, und es wären ja schon sechs vergangen. Andererseits sagst du, dass du vor gerade einmal sechs Wochen überhaupt Klage eingereicht hast.
Damit habe ich gemeint die Klage wurde vor 6 Wochen und ging ihr zu.
Ich habe bis jetzt nichts vom Gericht außer das da ein riesen Krankenstand bei Gericht ist und ich wollte wissen ob das jetzt heißt sie verteidigt sich und es kommt zu einem Gerichtstermin oder ob das noch sein kann das aufgrund liegend gebliebener Arbeit bei Gericht (wegen dem hohen Krankenstand) sein kann das sie gar keine Verteidigungsanzeige gemacht hat und das einfach nur noch nicht vom Gericht bearbeitet ist
ich habe vor 6 Wochen Klage gegen meine Ex eingereicht
Und dann soll schon eine mündliche Verhandlung stattgefunden haben, bei der der Beklagte säumig geblieben ist? Oder wie kommst du auf ein Versäumnisurteil?
Oder ist keine Verteidigungsanzeige i.S.d. § 276 ZPO eingegangen?
Jedenfalls wird ein Versäumnisurteil nur erlassen, wenn du als Kläger es explizit beantragst (§ 331 ZPO).
Ok, das ist schon mal etwas mehr Sachverhalt. Die Entscheidung über den Erlass eines Versäumnisurteils muss das Gericht aktiv treffen. Solange sich dort niemand mit der Klage beschäftigt, passiert hier auch nichts.
Damit habe ich gemeint die Klage wurde vor 6 Wochen und ging ihr zu.
Ich habe bis jetzt nichts vom Gericht außer das da ein riesen Krankenstand bei Gericht ist und ich wollte wissen ob das jetzt heißt sie verteidigt sich und es kommt zu einem Gerichtstermin oder ob das noch sein kann das aufgrund liegend gebliebener Arbeit bei Gericht (wegen dem hohen Krankenstand) sein kann das sie gar keine Verteidigungsanzeige gemacht hat und das einfach nur noch nicht vom Gericht bearbeitet ist.
Das Versäumnisurteil wurde mit der Klage mitbeantragt vom Rechtsanwalt