Verpflichtung in einer Beziehung?

9 Antworten

Als Verpflichtung würde ich es nicht bezeichnen. Aber klar, zu einer monogamen Beziehung gehören Sachen wie treue und Exklusivität dazu.

Gesetzlich: Keine

Beziehung: Rücksicht, Treue usw.

Sozialrechtlich: Bei Bürgergeldbezieher geht man - nach einem Jahr Zusammenlebens - davon aus, dass man als Paar gemeinsam für einander aufkommt, auch dann, wenn man nicht verheiratet ist.

Ja, es gibt hierzu Common Sense, aber wenig davon ist gesetzlich geregelt.

Zum Beispiel ist es dann, wenn du mit anderen ohne Wissen des Partners verkehrst Betrug.
Solange ihr nicht zusammen seid, gibt es keinen Partner, der sich betrogen fühlen darf. Du könntest heimlich 100 Tinder-Kontakte haben.

Wenn es diese "Regel" nicht gäbe, würde der Status, zusammen zu sein, überhaupt keinen Sinn ergeben, weil es dann keinen großen Unterschied machen würde, ob man zusammen ist oder nicht.

Das Risiko, das sich in dieser Regel verbirgt ist das, dass manche vortäuschen, an einer Beziehung Interesse zu haben, weil sie nur so an Verkehr gelangen.
Oder dann dauert halt die Beziehung "zufällig" nur ein paar Wochen. Trotzdem nur Mittel zum Zweck.

Aus rechtlicher Sicht: nein. Erst mit der Ehe gibt es rechtliche Verpflichtungen (die dann sogar nach einer eventuellen Scheidung weiter bestehen können).

Aus moralischer Sicht eventuell schon. Aber das müsstet ihr euch selbst ausmachen, was ihr voneinander erwartet.

Auf emotionaler Ebene geht man eine Verpflichtung ein, nimmt Rücksicht, Treue…

Wenn man jemanden mag macht man es gerne aber du scheinst nicht überzeugt